Der Import von Dateien in die Zwangsvollstreckung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
 
  
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===Ablauf===
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Bevor die erste Datei gelesen werden kann, sind in den Einstellungen die nötigen Festlegungen vorzunehmen.<br />
  
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Unabhängig davon, ob die Daten per Diskette oder im Wege der Datenfernübertragung übertragen werden, wird der Datenimport durch Wahl des Buttons im Eingangsmenü des Programms Import Forderungssachen gestartet.<br />
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Werden die Daten per Diskette übertragen, ist dann die Diskette in das Laufwerk einzulegen, das in den Einstellungen auf der Karteikarte Allgemein angegeben worden ist. Hierauf macht Sie ein Programmhinweis aufmerksam.<br />
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Achten Sie bitte darauf, dass die Diskette, von der die Daten gelesen werden sollen, nicht schreibgeschützt ist. Wurde der Schreibschutz nicht entfernt, werden Sie durch einen Programmhinweis darauf aufmerksam gemacht. Der Grund hierfür ist, dass die Diskette nach dem Importvorgang als gelesen gekennzeichnet werden soll, um ein unbeabsichtigtes erneutes Einlesen der Diskette zu verhindern. Nach Bestätigung der Programmabfrage Sollen die Daten noch einmal verarbeitet werden, kann jedoch auch eine als gelesen gekennzeichnete Diskette unproblematisch erneut eingelesen werden.<br />
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Werden die Daten im Wege der Datenfernübertragung übertragen, wird der Datenimport unmittelbar gestartet.<br />
  
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Durch Wahl der entsprechenden Einstellungen auf der Karteikarte Adressen können Sie festlegen, inwieweit während des Importvorganges ein Überprüfen der Daten auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit möglich sein soll.<br />
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Haben Sie in den Einstellungen auf der Karteikarte Adressen die Option Adressen nicht prüfen gewählt, werden in RA-MICRO Adressen, Akten und Forderungskonten anhand der importierten Daten ohne weitere Überprüfungsmöglichkeit angelegt. In diesem Fall können Sie anhand des Importprotokolls die in RA-MICRO angelegten Adressen, Akten und Forderungskonten nach dem Importvorgang selbst überprüfen.<br />
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Ist auf der Karteikarte Adressen die Option Adressen einzeln prüfen gewählt, wird der Datenimport vor dem Anlegen einer Adresse in RA-MICRO unterbrochen, wenn es sich um eine Adresse handelt, die noch nicht importiert worden ist.<br />
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Sie können dann die Adressangaben im Einzelnen überprüfen. Wenn in den Einstellungen auf der Karteikarte Adressen weder die Option Adressen nicht prüfen noch die Option Adressen einzeln prüfen gewählt wurde, wird der Datenimportvorgang vor dem Anlegen der einzelnen Akte, zu der mindestens eine Adresse neu angelegt wurde, nach Akten sortiert in knapper Form vorgestellt. Sie können dann die Adressangaben überschlagsmäßig überprüfen.<br />
  
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Zu jedem importierten Auftrag können Sie im Anschluss an den Import eine Katalognummer für den automatisierten Mahnbescheid angeben. <br />
  
Sofern Daten zur Durchführung der Zwangsvollstreckung von einem Großmandanten vorhanden sind, können diese mit Import Forderungssachen über eine standardisierte oder individuell angepasste Schnittstelle nach RA-MICRO importiert werden.
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4<br />
Adressen, Akten und Forderungskonten werden in kürzester Zeit angelegt, so dass im Anschluss an den Import in RA-MICRO die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann.
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Nach erfolgtem Datenimport wird vom Programm der Programmhinweis aufgerufen, dass die Adressen, Akten und Forderungskonten angelegt wurden.<br />
 
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Nach einem umfangreicheren Importvorgang empfiehlt sich zur Optimierung der Programmabläufe eine Reorganisation der Adresszeiger und Namenslisten.<br />
Die Schnittstellenbeschreibungen der standardisierten bereits in RA-MICRO integrierten Schnittstellen können im Menü Drucken gedruckt werden.
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Zum Abschluss wird das Importprotokoll gedruckt.
 
 
Entspricht eine der RA-MICRO Schnittstellen den Anforderungen der Kanzlei, sollte zur Ermittlung der Einstellungen und Durchführung eines Testlaufes eine Testdatei dem Fachteam der RA-MICRO Software GmbH & Co. KG aA übermittelt werden.
 
(E-Mail: C.Wernicke@ra-micro.de)
 
 
 
Ist keine der RA-MICRO Schnittstellen geeignet, ist eine Anpassung an eine individuelle Schnittstelle nötig. Für jede individuell erstellte Datenschnittstelle und erforderliche Anpassung der Datenimport-Schnittstelle entstehen gesonderte Kosten. In diesen Fällen ist es erforderlich, dem Fachteam der RA-MICRO GmbH & Co. KG aA eine Schnittstellenbeschreibung und eine Testdatei zur Verfügung zu stellen
 
(E-Mail: C.Wernicke@ra-micro.de).
 
 
 
Vor dem ersten Importvorgang sind in den Einstellungen grundlegende Festlegungen erforderlich. Der Datenimport erfolgt mittels der Programmfunktion Neu.
 
 
 
Zur Datensicherung werden die importierten Dateien in einer Sicherungsdatei gespeichert. Jeder Importvorgang wird protokolliert.
 
 
 
Damit die gesicherten und archivierten importierten Dateien und die dazugehörigen Importprotokolle nicht unnötig viel freien Speicherplatz auf der Festplatte in Anspruch nehmen, werden diese regelmäßig beim Programmaufruf alle zwei Monate automatisch gelöscht.
 
 
 
Zu jeder angelegten Akte wird eine Aktennotiz gespeichert, aus der hervorgeht, dass diese Akte vom Programm Import Forderungssachen angelegt wurde, wie der Name der Sicherungsdatei lautet, welches Datum und welches Aktenzeichen der Auftrag besitzt.
 
 
 
 
 
==Funktionen in der Toolbar==
 
 
 
===Neu===
 
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==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
 
 
==Funktionen in der Abschlussleiste==
 
 
 
==Weitere Funktionen und Erklärungen==
 
  
 
[[Category:Mahnverfahren]]
 
[[Category:Mahnverfahren]]

Aktuelle Version vom 12. April 2017, 09:02 Uhr

Hauptseite > Mahnverfahren > Forderungssachen importieren > Der Import von Dateien in die Zwangsvollstreckung



Ablauf


Bevor die erste Datei gelesen werden kann, sind in den Einstellungen die nötigen Festlegungen vorzunehmen.

1
Unabhängig davon, ob die Daten per Diskette oder im Wege der Datenfernübertragung übertragen werden, wird der Datenimport durch Wahl des Buttons im Eingangsmenü des Programms Import Forderungssachen gestartet.
Werden die Daten per Diskette übertragen, ist dann die Diskette in das Laufwerk einzulegen, das in den Einstellungen auf der Karteikarte Allgemein angegeben worden ist. Hierauf macht Sie ein Programmhinweis aufmerksam.
Achten Sie bitte darauf, dass die Diskette, von der die Daten gelesen werden sollen, nicht schreibgeschützt ist. Wurde der Schreibschutz nicht entfernt, werden Sie durch einen Programmhinweis darauf aufmerksam gemacht. Der Grund hierfür ist, dass die Diskette nach dem Importvorgang als gelesen gekennzeichnet werden soll, um ein unbeabsichtigtes erneutes Einlesen der Diskette zu verhindern. Nach Bestätigung der Programmabfrage Sollen die Daten noch einmal verarbeitet werden, kann jedoch auch eine als gelesen gekennzeichnete Diskette unproblematisch erneut eingelesen werden.
Werden die Daten im Wege der Datenfernübertragung übertragen, wird der Datenimport unmittelbar gestartet.

2
Durch Wahl der entsprechenden Einstellungen auf der Karteikarte Adressen können Sie festlegen, inwieweit während des Importvorganges ein Überprüfen der Daten auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit möglich sein soll.
Haben Sie in den Einstellungen auf der Karteikarte Adressen die Option Adressen nicht prüfen gewählt, werden in RA-MICRO Adressen, Akten und Forderungskonten anhand der importierten Daten ohne weitere Überprüfungsmöglichkeit angelegt. In diesem Fall können Sie anhand des Importprotokolls die in RA-MICRO angelegten Adressen, Akten und Forderungskonten nach dem Importvorgang selbst überprüfen.
Ist auf der Karteikarte Adressen die Option Adressen einzeln prüfen gewählt, wird der Datenimport vor dem Anlegen einer Adresse in RA-MICRO unterbrochen, wenn es sich um eine Adresse handelt, die noch nicht importiert worden ist.
Sie können dann die Adressangaben im Einzelnen überprüfen. Wenn in den Einstellungen auf der Karteikarte Adressen weder die Option Adressen nicht prüfen noch die Option Adressen einzeln prüfen gewählt wurde, wird der Datenimportvorgang vor dem Anlegen der einzelnen Akte, zu der mindestens eine Adresse neu angelegt wurde, nach Akten sortiert in knapper Form vorgestellt. Sie können dann die Adressangaben überschlagsmäßig überprüfen.

3
Zu jedem importierten Auftrag können Sie im Anschluss an den Import eine Katalognummer für den automatisierten Mahnbescheid angeben.

4
Nach erfolgtem Datenimport wird vom Programm der Programmhinweis aufgerufen, dass die Adressen, Akten und Forderungskonten angelegt wurden.
Nach einem umfangreicheren Importvorgang empfiehlt sich zur Optimierung der Programmabläufe eine Reorganisation der Adresszeiger und Namenslisten.
Zum Abschluss wird das Importprotokoll gedruckt.