Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG: Unterschied zwischen den Versionen

 
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rect 15 65 252 84 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Anzahl der Seiten|Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten Ablichtungen.]]
 
rect 15 65 252 84 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Anzahl der Seiten|Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten Ablichtungen.]]
rect 12 109 175 319 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Kopien/Fax gemäß|Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an. Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr. 7000 VV RVG unterschiedlichen Regeln folgt!]]
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rect 12 109 175 319 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Kopien / Fax gemäß|Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an. Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr. 7000 VV RVG unterschiedlichen Regeln folgt!]]
 
rect 177 111 242 263 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Freiexemplare|Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus. Gemäß Nr. 7000 Nr. 1 b VV RVG werden die ersten 100 Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.]]
 
rect 177 111 242 263 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Freiexemplare|Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus. Gemäß Nr. 7000 Nr. 1 b VV RVG werden die ersten 100 Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.]]
rect 244 101 311 313 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Abr. Seiten|Für Nr. 7000 Nr.1 a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren. Für Nr. 7000 Nr.1 b/c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt. Für Nr. 7000 Nr.1 d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.]]
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rect 244 101 311 313 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Abr. Seiten|Für Nr. 7000 Nr.1 a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren. Für Nr. 7000 Nr.1 b / c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt. Für Nr. 7000 Nr.1 d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.]]
 
rect 318 102 386 312 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Bereits abger. Seiten|Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.]]
 
rect 318 102 386 312 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Bereits abger. Seiten|Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.]]
 
rect 407 111 466 311 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Betrag €|Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.]]
 
rect 407 111 466 311 [[Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG#Betrag €|Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.]]
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Diese Maske dient der Erfassung von Ablichtungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung und Übernahme der daraus resultierenden Dokumentenpauschale in die Kostenrechnung. Die Anzahl der Ablichtungen sollte dabei - gemäß der Systematik der Nr. 7000 VV RVG - getrennt nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Ablichtungen erfolgen.
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Diese Maske dient der Erfassung von Ablichtungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung und Übernahme der daraus resultierenden Dokumentenpauschale in die Kostenrechnung. Die Anzahl der Ablichtungen sollte dabei - gemäß der Systematik der Nr.&nbsp;7000&nbsp;VV&nbsp;RVG - getrennt nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Ablichtungen erfolgen.
  
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
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===Anzahl der Seiten===
 
===Anzahl der Seiten===
  
 
Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Ablichtungen_aus_Gerichts-_und_Beh%C3%B6rdenakten_(RVG) Ablichtungen].
 
Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Ablichtungen_aus_Gerichts-_und_Beh%C3%B6rdenakten_(RVG) Ablichtungen].
  
===Kopien/Fax gemäß===
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===Kopien&nbsp;/&nbsp;Fax gemäß===
  
 
Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an.
 
Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an.
  
Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr. 7000 VV RVG unterschiedlichen Regeln folgt!
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Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr.&nbsp;7000&nbsp;VV&nbsp;RVG unterschiedlichen Regeln folgt!
  
 
===Freiexemplare===
 
===Freiexemplare===
  
 
Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus.
 
Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus.
Gemäß Nr. 7000 Nr. 1 b VV RVG werden die ersten 100 Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.
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Gemäß&nbsp;Nr.&nbsp;7000&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;b&nbsp;VV&nbsp;RVG werden die&nbsp;ersten&nbsp;100&nbsp;Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.
  
 
===Abr. Seiten===
 
===Abr. Seiten===
  
Für Nr. 7000 Nr.1 a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren.
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Für&nbsp;Nr.&nbsp;7000&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren.
Für Nr. 7000 Nr.1 b/c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt.
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Für&nbsp;Nr.&nbsp;7000&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;b&nbsp;/&nbsp;c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt.
Für Nr. 7000 Nr.1 d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.
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Für&nbsp;Nr.&nbsp;7000&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.
  
 
===Bereits abger. Seiten===
 
===Bereits abger. Seiten===
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Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.
 
Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.
  
===Betrag €===
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===Betrag&nbsp;€===
  
 
Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.
 
Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.
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===OK===
 
===OK===
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Beendet das Fenster.
 
Beendet das Fenster.
  
 
===Abbruch===
 
===Abbruch===
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Schließt das Fenster.
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[[Category: Gebühren]]

Aktuelle Version vom 22. November 2018, 19:27 Uhr

Hauptseite > Gebühren > Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG

Allgemeines

Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten Ablichtungen.Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an. Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr. 7000 VV RVG unterschiedlichen Regeln folgt!Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus. Gemäß Nr. 7000 Nr. 1 b VV RVG werden die ersten 100 Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.Für Nr. 7000 Nr.1 a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren. Für Nr. 7000 Nr.1 b / c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt. Für Nr. 7000 Nr.1 d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.Beendet das Fenster.Schließt das Fenster.Gebühren Dokumentenpauschale.png

Diese Maske dient der Erfassung von Ablichtungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung und Übernahme der daraus resultierenden Dokumentenpauschale in die Kostenrechnung. Die Anzahl der Ablichtungen sollte dabei - gemäß der Systematik der Nr. 7000 VV RVG - getrennt nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Ablichtungen erfolgen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Anzahl der Seiten

Dient der Eingabe der Gesamtanzahl der gefertigten Ablichtungen.

Kopien / Fax gemäß

Zeigt die möglichen Verwendungszwecke der Ablichtungen an.

Die Erfassung der Ablichtungen ist zweckgebunden, da die Berechnung der Dokumentenpauschale in den vier Varianten der Nr. 7000 VV RVG unterschiedlichen Regeln folgt!

Freiexemplare

Weist die Anzahl der Freiexemplare gemäß Eingabe unter Abr. Seiten aus. Gemäß Nr. 7000 Nr. 1 b VV RVG werden die ersten 100 Ablichtungen bei der Berechnung der Dokumentenpauschale nicht berücksichtigt.

Abr. Seiten

Für Nr. 7000 Nr. 1 a: Dient der Eingabe der Anzahl der hergestellten Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, die zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten waren. Für Nr. 7000 Nr. 1 b / c: Die Pauschale wird erst ab der 101. Seite berechnet. Weniger Ablichtungen werden automatisch als Freiexemplar vermerkt. Für Nr. 7000 Nr. 1 d: Dient der Eingabe der Anzahl von Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt wurden.

Bereits abger. Seiten

Dient der Erfassung bereits abgerechneter Kopien.

Betrag €

Zeigt die einzelnen, nach der klassischen Berechnungsmethode getrennt ermittelten Dokumentenpauschalen an.

Funktionen der Abschlussleiste

OK

Z Ok.png

Beendet das Fenster.

Abbruch

Z Schließen.png

Schließt das Fenster.