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Version vom 13:53, 17. Mai 2017 von AUebelgünn
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Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr.1 VV RVG
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Diese Maske dient der Erfassung von Ablichtungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung und Übernahme der daraus resultierenden Dokumentenpauschale in die Kostenrechnung. Die Anzahl der Ablichtungen sollte dabei - gemäß der Systematik der Nr. 7000 VV RVG - getrennt nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Ablichtungen erfolgen.