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von Da.Sch

E-Mahnverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Im EDA E-Mahnverfahren können folgende, im automatisierten Mahnverfahren (Bescheide) erstellte Anträge, im Wege des elektronischen Datenaustausches papierlos dem Mahngericht übermittelt werden:
Im EDA E-Mahnverfahren können folgende, im automatisierten Mahnverfahren (Bescheide) erstellte Anträge, im Wege des elektronischen Datenaustausches papierlos dem Mahngericht übermittelt werden:


Anträge auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides,  
*Anträge auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides,  
Neuzustellungsanträge für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide,  
*Neuzustellungsanträge für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide,  
Rücknahme-/ Erledigterklärung des Mahnbescheides,  
*Rücknahme-/ Erledigterklärung des Mahnbescheides,  
Anträge auf Abgabe an das Streitgericht  
*Anträge auf Abgabe an das Streitgericht  
 
Mitteilungen des Mahngerichtes an den Antragsteller (z.B. Abgabenachrichten und Monierungen) erfolgen in derselben Form, sofern der entsprechende → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren_(Einstellungen)#Weitere_Funktionen_und_Erkl.C3.A4rungen Ausbaugrad] lizenziert ist.
Mitteilungen des Mahngerichtes an den Antragsteller (z.B. Abgabenachrichten und Monierungen) erfolgen in derselben Form, sofern der entsprechende → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren_(Einstellungen)#Weitere_Funktionen_und_Erkl.C3.A4rungen Ausbaugrad] lizenziert ist.



Version vom 29. Mai 2017, 12:26 Uhr

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E-Mahnverfahren


Kategorie: Mahnverfahren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

E-Mahnverfahren.png

Im EDA E-Mahnverfahren können folgende, im automatisierten Mahnverfahren (Bescheide) erstellte Anträge, im Wege des elektronischen Datenaustausches papierlos dem Mahngericht übermittelt werden:

  • Anträge auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides,
  • Neuzustellungsanträge für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide,
  • Rücknahme-/ Erledigterklärung des Mahnbescheides,
  • Anträge auf Abgabe an das Streitgericht

Mitteilungen des Mahngerichtes an den Antragsteller (z.B. Abgabenachrichten und Monierungen) erfolgen in derselben Form, sofern der entsprechende → Ausbaugrad lizenziert ist.

Bei der erstmaligen Nutzung des EDA E-Mahnverfahren, müssen vorab die Einstellungen festgelegt werden. Angaben zu der benötigten Zusatzsoftware sowie Signaturkarte finden sich auf → www.egvp.de. Bei der Beantragung der Signaturkarte kann der RA-MICRO Vor-Ort-Partner behilflich sein.

Im EDA E-Mahnverfahren ist zunächst im Menü Neu die Antragsart zu wählen. RA-MICRO erstellt die Datei, die dem Mahngericht übermittelt werden soll und druckt ein Protokoll über den Dateiinhalt. Die erstellte Datei ist sodann an das EGVP zu übergeben und dort elektronisch zu signieren, da an die Mahngerichte nur signierte Dateien übermittelt werden können.

Zur Übermittlung der Daten im EDA E-Mahnverfahren stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

Zur Übermittlung der Daten im EDA stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

EDA per EGVP (alle Mahngerichte), Disketten-Mahnverfahren (Datenträgeraustausch - DTA) DFÜ-Mahnverfahren (Datenaustausch über Telefonleitungen im Wege des FAX-Filetransfers) E-Mail-Mahnverfahren am AG Mayen Online-Mahnverfahren (TAR/WEB) am AG Coburg Barcode-Mahnbescheidsantrag (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ohne Internetverbindung)


Hierzu sind die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen zu beachten.

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