Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Da.Sch

E-Mahnverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 39: Zeile 39:
===Neu===
===Neu===


===Bearbeiten===


===Anzeigen/Löschen===


===EGVP===
===Extras===
===Einstellungen===
Hier → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren_(Einstellungen) E-Mahnverfahren Einstellungen]


Mit [[datei:Z_Dropdown_Button.png]] rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.
Mit [[datei:Z_Dropdown_Button.png]] rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.

Version vom 29. Mai 2017, 13:29 Uhr

Hauptseite > Mahnverfahren > E-Mahnverfahren

E-Mahnverfahren


Kategorie: Mahnverfahren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

E-Mahnverfahren.png

Im EDA E-Mahnverfahren können folgende, im automatisierten Mahnverfahren (Bescheide) erstellte Anträge, im Wege des elektronischen Datenaustausches papierlos dem Mahngericht übermittelt werden:

  • Anträge auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides,
  • Neuzustellungsanträge für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide,
  • Rücknahme-/ Erledigterklärung des Mahnbescheides,
  • Anträge auf Abgabe an das Streitgericht

Mitteilungen des Mahngerichtes an den Antragsteller (z.B. Abgabenachrichten und Monierungen) erfolgen in derselben Form, sofern der entsprechende → Ausbaugrad lizenziert ist.

Bei der erstmaligen Nutzung des EDA E-Mahnverfahren, müssen vorab die → Einstellungen festgelegt werden. Angaben zu der benötigten Zusatzsoftware sowie Signaturkarte finden sich auf → www.egvp.de. Bei der Beantragung der Signaturkarte kann der → RA-MICRO Vor-Ort-Partner behilflich sein.

Im EDA E-Mahnverfahren ist zunächst im Menü Neu die Antragsart zu wählen. RA-MICRO erstellt die Datei, die dem Mahngericht übermittelt werden soll und druckt ein Protokoll über den Dateiinhalt. Die erstellte Datei ist sodann an das EGVP zu übergeben und dort elektronisch zu signieren, da an die Mahngerichte nur signierte Dateien übermittelt werden können.

Zur Übermittlung der Daten im EDA E-Mahnverfahren stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

  • EDA per EGVP (alle Mahngerichte),
  • DFÜ-Mahnverfahren (Datenaustausch über Telefonleitungen im Wege des FAX-Filetransfers; → besondere Teilnahmevoraussetzungen)
  • Barcode-Mahnbescheidsantrag (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ohne Internetverbindung)

Hierzu sind die → allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen (Installation und Einrichtung des EGVP Client oder Governikus Communicator Justiz Edition) zu beachten.

Funktionen in der Toolbar

Mahngericht

Neu

Bearbeiten

Anzeigen/Löschen

EGVP

Extras

Einstellungen

Hier → E-Mahnverfahren Einstellungen

Mit Datei:Z Dropdown Button.png rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am EDA E-Mahnverfahren

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am EDA E-Mahnverfahren Die Zulassung zum elektronischen Mahnverfahren sowie die Erteilung einer Kennziffer samt Benutzer-ID müssen beim zuständigen Mahngericht formlos beantragt werden. Hierbei sind u.a. folgende Angaben notwendig:

die Art des gewünschten Verfahrens (z. B. Mahnverfahren per EGVP oder Disketten-Mahnverfahren), die EDA-Version, mit der gearbeitet wird (EDA-Version 4.0.00 oder höher), der gewünschte → Ausbaugrad (0, 31 oder 127). Bei einigen Mahngerichten muss zunächst eine Testphase durchlaufen werden, in welcher die Vollständigkeit der übertragenen Daten überprüft wird. Die Notwendigkeit und das Ergebnis des Testes wird vom Mahngericht mitgeteilt.

Änderungen hinsichtlich des EDA sind erneut beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, etwa wenn der Ausbaugrad erweitert werden soll oder der Umstieg z. B. vom Disketten-Mahnverfahren auf das Verfahren EDA per EGVP gewünscht wird.