E-Mahnverfahren (Einstellungen): Unterschied zwischen den Versionen

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Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.  
 
Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.  
  
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Version vom 6. Juli 2020, 14:31 Uhr

Hauptseite > Kanzleiverwaltung > Einstellungen > E-Mahnverfahren (Einstellungen)

E-Mahnverfahren (Einstellungen)


Kategorie: Kanzlei
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Wählen Sie das Mahngericht aus, zu dem Sie die Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch festlegen wollen. Mit des Dropdown-Menüs rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können. Vorgeschlagen werden die Mahngerichte, für die automatisierte Mahnbescheidsanträge erstellt worden sind. Anschließend können für das gewählte Mahngericht die Einstellungen vorgenommen werden. Diese Auswahlliste steht nur zur Verfügung, wenn Sie die Einstellungen E-Mahnverfahren aus dem ra-micro Hauptmenü, z. B. über Kanzlei aufgerufen haben. Anderenfalls können Sie im Startfenster des E-Mahnverfahrens das Mahngericht wählen und anschließend die Einstellungen.Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll. Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.Die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination wird als EDA-ID eingetragen. Die zu den jeweilgen Mahngerichten hinterlegten IDs müsssen zwingend unterschiedlich sein.Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.Die mit roter Schrift benannten Eingabefelder ändern die Allgemeinen Einstellungen an allen Arbeitsplätzen. Die mit blauer Schrift benannten Eingabefelder ändern nur die Allgemeinen Einstellungen an ihrem Arbeitsplatz.Speichern Sie hier Ihre Einstellungen und schließen Sie die Maske.Schließen Sie die Maske, ohne vorgenommene Änderungen zu speichern.Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.Der Versand per beA setzt voraus, dass in der Benutzerverwaltung für mindestens einen Benutzer beA konfiguriert ist, dass heißt die beA-Karte hinterlegt ist.Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt.Es wird die statische EGVP-Schnittstelle verwendet. Voraussetzung ist, dass für die Übergabe an ein Drittprogramm das Import- und Exportverzeichnis festgelegt werden. Den genauen Dateipfad kann man dem I-Hinweis entnehmen.KK Allgemein.jpg

Sofern einzelne Einstellungen des E-Mahnverfahrens von den Allgemeinen Einstellungen abweichen sollen, können diese auf den relevanten Karteikarten festgelegt werden. Die Allgemeinen Einstellungen und die Einstellungen E-Mahnverfahren sind über Kanzlei bzw. Programm-Einstellungen zu erreichen.

Zur Übermittlung der Daten im EDA steht das Verfahren EDA per beA und EDA per EGVP (alle Mahngerichte) zur Verfügung, bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen (Installation und Einrichtung des Governikus Communicator Justiz Edition bzw. Integration der beA Schnittstelle / Konfiguration in der RA-MICRO Benutzerverwaltung).

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am E-Mahnverfahren

Die Zulassung zum elektronischen Mahnverfahren sowie die Erteilung einer Kennziffer samt Benutzer-ID müssen beim zuständigen Mahngericht formlos beantragt werden. Hierbei sind u. a. folgende Angaben notwendig:

  • die EDA-Version, mit der gearbeitet wird (EDA-Version 4.0.00 oder höher),
  • der gewünschte Ausbaugrad.

Bei einigen Mahngerichten muss zunächst eine Testphase durchlaufen werden, in welcher die Vollständigkeit der übertragenen Daten überprüft wird. Die Notwendigkeit und das Ergebnis des Testes wird vom Mahngericht mitgeteilt.

  • Änderungen hinsichtlich des EDA sind erneut beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, etwa wenn der Ausbaugrad erweitert werden soll.

Registerkarten

Die Einstellungen zum EDA-Mahnverfahren gliedern sich in verschiedene Registerkarten:

Hauptartikel → Allgemein

Hauptartikel → Drucken

Hauptartikel → Buchen

Hauptartikel → Anträge/Folgebearbeitung

Hauptartikel → Wiedervorlagen

Funktionen in der Toolbar

Auswahl Mahngericht

Wählen Sie das Mahngericht aus, zu dem Sie die Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch festlegen wollen.

Mit Z DD.png rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.

Vorgeschlagen werden die Mahngerichte, für die automatisierte Mahnbescheidsanträge erstellt worden sind. Anschließend können für das gewählte Mahngericht die Einstellungen vorgenommen werden.

  • Diese Auswahlliste steht nur zur Verfügung, wenn Sie die Einstellungen E-Mahnverfahren aus dem RA-MICRO Hauptmenü, z. B. über Kanzlei aufgerufen haben.

Anderenfalls können Sie im Startfenster des E-Mahnverfahrens das Mahngericht wählen und anschließend die Einstellungen.

Datensicherung

Tägliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Wöchentliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Monatliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Meldung nach Datensicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Art des Verfahrens

EDA per beA

Der Versand per beA setzt voraus, dass in der Benutzerverwaltung für mindestens einen Benutzer beA konfiguriert ist, dass heißt die beA-Karte hinterlegt ist.

EDA per EGVP

Es wird die statische EGVP-Schnittstelle verwendet. Voraussetzung ist, dass für die Übergabe an ein Drittprogramm das Import- und Exportverzeichnis festgelegt werden. Den genauen jeweiligen Dateipfad ist dem I-Hinweis innerhalb des Programmteils zu entnehmen.

Datei für Gericht kennzeichnen

Parteivertreter

Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.

Antragsteller

Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.

Antragsteller-Parteivertreter

Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.

Einreicher

Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.

Kennziffer

Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.

EDA-ID

Die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination wird als EDA-ID eingetragen.

EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen speichern

Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.

EDA-Version

Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral / Lokal

Z Zentral-Lokal.png

Die mit roter Schrift benannten Eingabefelder ändern die Allgemeinen Einstellungen an allen Arbeitsplätzen. Die mit blauer Schrift benannten Eingabefelder ändern nur die Allgemeinen einstellungen an ihrem Arbeitsplatz.

Ok

Z Ok.png

Speichern Sie hier Ihre Einstellungen und schließen Sie die Maske.

Abbruch

Z Schließen.png

Schließen Sie die Maske, ohne vorgenommene Änderungen zu speichern.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Ausbaugrad

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen.

Ausbaugrad 0

Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten / Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen.

Ausbaugrad 31

Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten:

  • Kosten- / Erlassnachrichten für Mahnbescheide,
  • Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide,
  • Kosten- / Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide,
  • Widerspruchsnachrichten,
  • Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

  • Antrag auf Erlass des Mahnbescheides,
  • Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides,
  • Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides,
  • Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.

Ausbaugrad 127

Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten / Mitteilungen:

  • Abgabenachrichten,
  • Monierungen.

Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

  • Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht,
  • Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.

Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.