Elektronischer Rechtsverkehr - Zentrales Testamentsregister: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeindes==
 
==Allgemeindes==
  
Ermöglicht den Zugriff auf das Notarportal der Bundesnotarkammer. Hier ist - nach Eingabe der entsprechenden Zugangsdaten - der Zugang zum Zentralen Testamentsregister möglich.
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Ermöglicht den Zugriff auf das Notarportal der Bundesnotarkammer https://intern.bnotk.de/. Hier ist - nach Eingabe der entsprechenden Zugangsdaten - der Zugang zum Zentralen Testamentsregister möglich.
  
 
Nach Eingabe der Zugangsdaten auf dem Notarportal der Bundesnotarkammer steht die Eingabemaske für die Daten des Erblassers zur Verfügung.
 
Nach Eingabe der Zugangsdaten auf dem Notarportal der Bundesnotarkammer steht die Eingabemaske für die Daten des Erblassers zur Verfügung.
  
 
Wir bitten um Beachtung, dass der Support für die Eingabefenster auf der Seite der Bundesnotarkammer ausschließlich durch die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer erfolgt.
 
Wir bitten um Beachtung, dass der Support für die Eingabefenster auf der Seite der Bundesnotarkammer ausschließlich durch die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer erfolgt.
 
  
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
  
 
Aufruf der Programmfunktion Grundbuch öffnet die Website des Justizportals des Bundes und der Länder für die digitale Einsichtnahme in das deutsche Grundbuch und viele weitere Funktionen/Dienste: http://www.grundbuch-portal.de/
 
Aufruf der Programmfunktion Grundbuch öffnet die Website des Justizportals des Bundes und der Länder für die digitale Einsichtnahme in das deutsche Grundbuch und viele weitere Funktionen/Dienste: http://www.grundbuch-portal.de/

Version vom 2. Juni 2017, 12:57 Uhr

Allgemeindes

Ermöglicht den Zugriff auf das Notarportal der Bundesnotarkammer https://intern.bnotk.de/. Hier ist - nach Eingabe der entsprechenden Zugangsdaten - der Zugang zum Zentralen Testamentsregister möglich.

Nach Eingabe der Zugangsdaten auf dem Notarportal der Bundesnotarkammer steht die Eingabemaske für die Daten des Erblassers zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung, dass der Support für die Eingabefenster auf der Seite der Bundesnotarkammer ausschließlich durch die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer erfolgt.

Allgemeines

Aufruf der Programmfunktion Grundbuch öffnet die Website des Justizportals des Bundes und der Länder für die digitale Einsichtnahme in das deutsche Grundbuch und viele weitere Funktionen/Dienste: http://www.grundbuch-portal.de/