Erweiterte Meldeamtsanfrage: Unterschied zwischen den Versionen

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Bitte beachten Sie, dass für die Beauftragung einer erweiterten EMA-Anfrage bei Supercheck ein gesonderter Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich ist.
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Bitte beachten Sie, dass für die Beauftragung einer erweiterten EMA-Anfrage bei Supercheck ein gesonderter Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich ist, welchen man über die Büroklammericons dem Antrag hinzufügen kann.
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Nähere Informationen zum Thema Bundesmeldegesetz/Auskunftssperre/bedingter Sperrvermerk finden Sie [https://www.ra-micro.de/auskunftssperre-%C2%A7-51-bmgbedingter-sperrvermerk-%C2%A7-52-bundesmeldegesetz/ hier].
 
Nähere Informationen zum Thema Bundesmeldegesetz/Auskunftssperre/bedingter Sperrvermerk finden Sie [https://www.ra-micro.de/auskunftssperre-%C2%A7-51-bmgbedingter-sperrvermerk-%C2%A7-52-bundesmeldegesetz/ hier].
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[[Category:Online Recherchen]]
 
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Version vom 12. September 2022, 08:52 Uhr

Allgemeines

Mit der erweiterten Meldeamtsanfrage (EMA-Anfrage) von Supercheck können Sie weitere, über herkömmliche Melderegisterauskünfte hinausgehende Informationen über eine angefragte Person erhalten. Folgende Attribute können über eine Person angefragt werden:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland den Staat
  • Familienstand, mit der Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Meldeanschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des Ehepartners oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Es müssen weitere Angaben zur Zweckbestimmung gemacht werden. Außerdem kann aus einer Auswahl entschieden werden, welche zusätzlichen Information gewünscht sind (Familienstand, Sterbedatum, etc.).

Supercheck Erweiterte EMA.png

Bitte beachten Sie, dass für die Beauftragung einer erweiterten EMA-Anfrage bei Supercheck ein gesonderter Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich ist, welchen man über die Büroklammericons dem Antrag hinzufügen kann.

Musterauskunft

Muster Erweiterte EMA Supercheck2.png

Auskunftssperre gem. § 51 BMB/bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG

Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Meldeämter verpflichtet, die Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen, wenn für die angefragte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk eingetragen ist. Sollte das Meldeamt bei dieser Interessenabwägung zu dem Ergebnis kommen, dass der anfragenden Person keine Auskunft erteilt wird, muss es ein sogenanntes „neutrales Ergebnis“ ausliefern. Das heißt, Sie erhalten lediglich die Information, dass die angefragte Person unbekannt sei bzw. nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte.

Mit einer normalen Online-EMA-Anfrage haben Sie dann keine Möglichkeit, Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen. Bei Vermutung, für die gesuchte Person könnte eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegen, ist die Einholung einer erweiterten Melderegisterauskunft anzuraten. Ihr berechtigtes Interesse können Sie so vorsorglich nachweisen.

Nähere Informationen zum Thema Bundesmeldegesetz/Auskunftssperre/bedingter Sperrvermerk finden Sie hier.