Foko Kostenaufstellung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn die Einstellung ''Textbearbeitung'' vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten. | Wenn die Einstellung ''Textbearbeitung'' vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten. | ||
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+ | Hier werden die Rechtsanwaltsgebühren aufgelistet, die in Foko buchen unter Wahl der Buchungsart 2 Rechtsanwaltskosten (Regelgebühren) (mit Ausnahme der MB/VB-Gebühren gem. Nr. 3305 und 3308 VV RVG) oder im Zuge der Erstellung einer ZV-Maßnahme in das Forderungskonto gebucht worden sind. | ||
Version vom 17. Mai 2017, 12:10 Uhr
Hauptseite > Zwangsvollstreckung > Foko Kostenaufstellung
Foko Kostenaufstellung | |||||||
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Video: Foko Kostenaufstellung
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Programmfunktion Foko Kostenaufstellung bietet eine Aufstellung über die zu einer Akte angefallenen Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen, z. B. Gerichtskosten. Die gebuchten Gebühren, Auslagen und sonstigen Kosten werden unter Angabe von Buchungstext, Buchungsdatum, Mehrwertsteuersatz und ggf. auch der Unterkonto-Nummer im einzelnen aufgeschlüsselt.
Funktionen in der Toolbar
Ausblenden
Hierüber kann der Filterbereich, in dem die Auswahl für die Anzeige getroffen wurde, ausgeblendet werden. Über Einblenden wird dieser wieder sichtbar.
Druckereinstellungen
Im Einzelfall können die Druckereinstellungen in diesem Eingabefenster geändert werden. Dauerhafte Änderungen sind in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorzunehmen.
Innerhalb der Zwangsvollstreckung können die Druckereinstellungen auch mit gestartet werden.
Aktuelle Druckereinstellungen
Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den → Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.
Druckerwahl
Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.
Schacht (Seite 1)
Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.
Schacht (Folges.)
Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.
Briefkopfnummer
Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.
Rand
Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll.
Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.
Textbearbeitung vor Ausdruck
Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.
Auswertung
Auslagen
Hier werden alle Beträge angezeigt, die in Foko buchen unter Wahl der Buchungsart 3 Auslagen gebucht worden sind und die Gerichtskosten, die vom Programm im Zuge der Erstellung eines Mahnbescheides oder einer ZV-Maßnahme in das Forderungskonto gebucht wurden.
RA-Gebühren
Hier werden die Rechtsanwaltsgebühren aufgelistet, die in Foko buchen unter Wahl der Buchungsart 2 Rechtsanwaltskosten (Regelgebühren) (mit Ausnahme der MB/VB-Gebühren gem. Nr. 3305 und 3308 VV RVG) oder im Zuge der Erstellung einer ZV-Maßnahme in das Forderungskonto gebucht worden sind.