Foko anlegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2017, 18:27 Uhr
Hauptseite > Zwangsvollstreckung > Foko anlegen
Foko anlegen | |||||||
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Video: Foko anlegen
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Ein Forderungskonto bzw. Unterkonto kann angelegt werden. Dabei greift das Programm auf die bereits im Modul Akten zu dieser Nummer gespeicherten Daten zu. In den Stammdaten zum Forderungskonto werden darüber hinaus weitere, speziell für die Zwangsvollstreckung erforderliche Daten erfasst. Die Stammdaten bereits bestehender Forderungskonten und Unterkonten können jederzeit mit der Programmfunktion Foko Anlage erneut aufgerufen und ggf. geändert werden. Solche Änderungen wirken sich aber nur auf nachfolgende Maßnahmen und Vorgänge zum jeweiligen Konto aus.
Funktionen in der Toolbar
Eingabe Aktennummer
Die Aktennummer ist einzugeben, zu der das Forderungskonto erstellt werden soll. Das Forderungskonto erhält so dieselbe Nummer wie die Akte, z. B. 157/13. Zu jedem Forderungskonto können bis zu 99 Unterkonten angelegt werden. Unterkonten sind daran zu erkennen, dass die Kontonummer um einen Bindestrich und eine zweistellige Unterkonto-Nummer erweitert ist, z. B. 157/12-03 für das dritte Unterkonto zum Forderungskonto 157/13.