Foko anlegen

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Foko anlegen

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Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Datei:Foko Anlegen.png

Ein Forderungskonto bzw. Unterkonto kann angelegt werden. Dabei greift das Programm auf die bereits im Modul Akten zu dieser Nummer gespeicherten Daten zu. In den Stammdaten zum Forderungskonto werden darüber hinaus weitere, speziell für die Zwangsvollstreckung erforderliche Daten erfasst. Die Stammdaten bereits bestehender Forderungskonten und Unterkonten können jederzeit mit der Programmfunktion Foko Anlage erneut aufgerufen und ggf. geändert werden. Solche Änderungen wirken sich aber nur auf nachfolgende Maßnahmen und Vorgänge zum jeweiligen Konto aus.

Funktionen in der Toolbar

Eingabe Aktennummer

Die Aktennummer ist einzugeben, zu der das Forderungskonto erstellt werden soll. Das Forderungskonto erhält so dieselbe Nummer wie die Akte, z. B. 157/13. Zu jedem Forderungskonto können bis zu 99 Unterkonten angelegt werden. Unterkonten sind daran zu erkennen, dass die Kontonummer um einen Bindestrich und eine zweistellige Unterkonto-Nummer erweitert ist, z. B. 157/12-03 für das dritte Unterkonto zum Forderungskonto 157/13.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Gläubiger

Neu

Beim erstmaligen Aufruf liest das Programm den bei Akte anlegen erfassten Auftraggeber aus dem Modul Akten ein. Sollen weitere Gläubiger erfasst werden, wird Neu gewählt und deren Adressnummern in die noch leeren Adressnummernfelder eingetragen. Die Namen der erfassten Gläubiger sind im Anschluss in einer Auswahlliste aufgeführt.

Anzahl

Die Anzahl der vom Programm anhand der Adressnummern vorgeschlagenen Gläubiger wird angezeigt und kann ggf. durch Überschreiben korrigiert werden, damit bei der Gebührenberechnung eine eventuelle Gebührenerhöhung zutreffend ermittelt werden kann. Bei einer Differenz der manuell eingegebenen Zahl und der vom Programm vorgeschlagenen Zahl weist eine Programmmeldung auf diesen Umstand hin.

Beispiele:

Sind die Gläubiger Eheleute, die in Adressfenster unter einer gemeinsamen Adressnummer erfasst wurden, sind bei nur einer Adressnummer trotzdem zwei Gläubiger vorhanden. Sind zwar mehrere Gläubiger erfasst, soll jedoch keine Gebührenerhöhung stattfinden, etwa weil es sich um mehrere Unterhaltsgläubiger handelt, wird unter Anzahl eine 1 eingetragen.

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Änderungen an der Adresse können nach Markierung der betreffenden Adressnummer und anschließendem Aufruf der Programmfunktion Adressfenster durch Betätigung der Tastenkombination TK Adressfenster.png vorgenommen werden. Nach Speicherung der gewünschten Änderungen wird die Adressnummer in dieses Feld übernommen. Die Übernahme wird mit TK Enter.png bestätigt, damit die Änderungen auch für die Stammdaten übernommen werden können. Für weitere Informationen zum Gläubigerbevollmächtigten, Gläubiger und dessen Vertreter siehe hier.

Gläubigervertreter

Im Fall der Gläubigervertretung ist Gläubigerverteter zu wählen. Wird aus der Zwangsvollstreckung gedruckt, steht unmittelbar unterhalb des Gläubigers sein gesetzlicher Verteter, versehen mit dem Zusatz vertreten durch. In der Zeile unter dem gesetzlichen Vertreter wird der Bevollmächtigte des Gläubigers benannt, wie er mit seiner Adressnummer in den Einstellungen Zwangsvollstreckung auf der Karteikarte Allgemein eingegeben worden ist.

Gerichtsstandvereinbarung

Diese Option wird gewählt, wenn bei Erstellung eines automatisierten Mahnbescheidsantrages über Mahnverfahren/Antrag automatischer MB ein anderes als das für die Durchführung des streitigen Verfahrens örtlich zuständige Gericht vorgeschlagen werden soll. In diesem Fall wird das in Akten anlegen unter Beteiligte/Behörden/Gerichte zur Akte hinterlegte Gericht im Mahnbescheid als Streitgericht gezogen.

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Schuldner

Neu

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Schuldnervertreter

Foderungskonto

Auslandsangelegenheit

Überzahlung gem. BGB verrechnen

Eigene Gebührenansprüche

Verbraucherdarlehen

Funktionen in der Abschlussleiste

OK und Schließen

Z Ok.png

Die Eingabe wird gespeichert und das Fenster wird geschlossen.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.

Weitere Funktionen und Erklärungen