Forderungssachen importieren - Einstellungen - Akte: Unterschied zwischen den Versionen

(Akte)
(Sachbearbeiter)
Zeile 25: Zeile 25:
  
 
===Sachbearbeiter===
 
===Sachbearbeiter===
 +
Wählen Sie den Sachbearbeiter aus, der zur Akte gespeichert werden soll.

Version vom 10. April 2017, 15:44 Uhr

Hauptseite > Mahnverfahren > Forderungssachen importieren > Forderungssachen importieren - Einstellungen > Forderungssachen importieren - Einstellungen - Akte

Akte

DruckerAdressenWiedervorlageFokoWählen Sie den Sachbearbeiter aus, der zur Akte gespeichert werden soll.Wählen Sie ein Referat aus, zu dem die Akten angelegt werden sollen.Wählen Sie hier das gewünschte Aktenkennzeichen für die Aktenanlage.Im Anschluss an das Einlesen der Daten wird die Maske Aktenvorblatt drucken aufgerufen. Wählen Sie das gewünschte Aktenvorblatt aus und nehmen Sie die gewünschten Einstellungen vor. Nach Bestätigung der Maske werden zu allen neu angelegten Akten entsprechende Aktenvorblätter, ggf. einschließlich der gewünschten Zusatzblätter, gedruckt. Sofern Sie in den Einstellungen zum Programm Akten auf der Karteikarte Allgemein die Einstellung In elektronische Akte übernehmen gewählt haben, werden die gedruckten Aktenvorblätter und Zusatzblätter in die elektronische Akte gespeichert.Wählen Sie diese Option, um in der Aktenkurzbezeichnung anstelle der Namen des Mandanten und des Gegners den Vor- und Nachnamen nur des Gegners aufzuführen.Bei gewählter Einstellung werden die beim Datenimport mitgeteilten Ärzte der Privatärztlichen Verrechnungsstellen als Aktenbeteiligte gespeichert. Diese Einstellung ist für den Datenimport mit den Schnittstellen RA_PVS oder RA_PVS2 relevant.Rot beschriftete Einstellungen wirken sich auf alle Arbeitsplätze ihres Netzwerkes aus; blau beschriftete Einstellungen nur auf den Arbeitsplatz, an dem die Einstellungen vorgenommen werden.Mahnverfahren Forderungssachen Importieren Einstellungen Akte.png

Funktionen in der Toolbar

Sachbearbeiter

Wählen Sie den Sachbearbeiter aus, der zur Akte gespeichert werden soll.