Formulare Anteilsübertragung

Allgemeines

Die Anteilsübertragung kann mit Hilfe dieser Programmfunktion erstellt werden. Dazu werden keine Formulare des jeweiligen Finanzamtes/Bundeslandes benötigt, da das Formular zusammen mit den erfassten Daten gedruckt wird.

Vor Eingabe der Daten ist aus der Auswahlliste Formularauswahl das gewünschte bundeslandspezifische Formular für die Anteilsübertragung zu wählen. Das zuletzt gewählte Formular wird bei erneutem Aufruf der Programmfunktion zur Eingabe der Daten angezeigt.

Die Erfassung der Anteilsveräußerer und Anteilserwerber erfolgt über eine gesonderte Eingabemaske, die nach Eingabe und Bestätigung der entsprechenden Urkundenrollen-Nr. aufgerufen wird bzw. die durch Wahl Beteiligte zur Urkunde jederzeit gesondert aufgerufen werden kann.

Nach der Eingabe der Daten der Beteiligten wird automatisch die Eingabemaske zur Erfassung des betroffenen Grundbesitzes aufgerufen. Diese Eingabemaske kann jederzeit über den Menüpunkt Grundbesitz geöffnet werden, um weiteren Grundbesitz einzugeben oder Änderungen vorzunehmen. Sofern für eine Anteilsübertragung mehr als zwei Grundbesitze erfasst werden müssen, werden diese vom Programm als gesonderte Anlage zur Anteilsübertragung gedruckt.

Die bereits erstellten Anteilsübertragungen werden in der Auswahlliste Erstellte Anteilsübertragungen aufgeführt.

Formular Anteilsübertragung.png

Funktionen in der Toolbar

Anteilsübertragung löschen

Z Löschen.png

Soll eine Anteilsübertragung gelöscht werden, ist dieser Button zu verwenden. Es ist zuvor unter erstellte Anteilsübertragungen die Anteilsübertragung zu wählen, die gelöscht werden soll.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Drucken

Z Drucken.png

Notariat Formulare Veräußerungsanzeige Drucken.gif

Die Einstellungen für den Druck der Anteilsübertragung wird in dieser Eingabemaske vorgenommen.

Das Formular für die Anteilsübertragung bietet Raum für jeweils zwei Anteilsveräußerer, Anteilserwerber und Grundbesitze. Für jeden dritten und weiteren Veräußerer, Erwerber und Grundbesitz muss eine Anlage gedruckt werden, die das Programm automatisch erstellt.

Seitens der Finanzverwaltungen wird gewünscht, dass die Anteilsübertragung beidseitig beschriftet ist. Sofern nicht über einen Duplexdrucker verfügt wird, können durch entsprechende Festlegungen in der Eingabemaske Veräußerungsanzeige drucken zunächst alle Vorderseiten und anschließend alle Rückseiten bedruckt werden.

Je nach Bundesland umfasst der amtliche Vordruck für die Anteilsübertragung bis zu 10 beidseitig bedruckte Blätter. Es kann mit RA-MICRO die Anteilsübertragung komplett mit dem entsprechenden bundeslandspezifischen Formular erstellt werden, so dass ein amtlicher Vordruck nicht mehr benötigt wird.

OK

Z Ok.png

Durch Anwahl von OK wird die Maske verlassen und die Eingaben zu dieser Anteilsübertragung gespeichert.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Hiermit wird der Vorgang abgebrochen, ohne die eingegebenen Daten der Anteilsübertragung zu speichern.