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Gebühren

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Wie ist vorzugehen, wenn ab dem 01.01.2021 Rechnungen zu 19 % USt. erstellt werden und hierauf Guthaben mit 16 % USt. verrechnet werden?

Zu 16 % USt. vereinnahmte Guthaben (insbesondere, wenn es sich um Vorschusszahlungen oder Teilleistungen handelt) können auf zu 19 % USt. erstellte Rechnungen verrechnet werden.

RA-MICRO schlägt von sich aus bei der Erstellung einer Rechnung in der Zeile „Nachversteuerung“ zu 16 % USt. vereinnahmte Beträge vor:

Nachversteuerung1.png

Wenn zuvor eine Vorschussrechnung erstellt wurde, ist die Zeile bereits mit einem Vorschlagswert befüllt. In allen anderen Fällen erhält der Anwender einen Hinweis:

Nachversteuerung2.png

Über die Schaltfläche „Details“ kann der Anwender daraufhin die Guthaben auswählen, die er nachversteuern will:

Nachversteuerung3.png

Die zu 19 % USt. erstellte Rechnung mit der Verrechnung des zu 16 % USt. vereinnahmten Guthabens wird wie gewohnt erstellt:

Nachversteuerung4.png

Im Aktenkonto Fenster wird sodann eine Nachsteuer zu 100 % USt. ausgewiesen:

Nachversteuerung5.png

Bezahlt der Mandant anschließend den Restbetrag aus der Rechnung, nimmt RA-MICRO automatisch die richtige Aufteilung vor und bucht die nachzuzahlende USt. auf 100 % Umsatzsteuer:

Nachversteuerung6.png

Im Aktenkonto kann dies anschließend über das Journal eingesehen werden:

Nachversteuerung7.png

Nachversteuerung8.png

Dieser Posten wird bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung automatisch übermittelt.

Ein gesondertes Umbuchen ist, anders als bei der Verrechnung von Zahlungen zu 19 % USt. auf Rechnungen zu 16 % USt., nicht notwendig.

Anmerkung:
Eine Umbuchung der verrechneten Vorschusszahlung wäre in den o. g. Fällen nur erforderlich, wenn im Gebührenprogramm die Nachversteuerung nicht erfolgt und in der Buchen Maske die Restzahlung vollständig auf 19 % USt. gebucht wurde.