Gläubiger und Forderungsverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Vorbereitung des außergerichtlichen Versuchs einer Schuldenbereinigung und für einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann ein gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO notwendiges Verzeichnis sämtlicher Gläubiger des Schuldners und ihrer Forderungen erstellt werden.
 
Zur Vorbereitung des außergerichtlichen Versuchs einer Schuldenbereinigung und für einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann ein gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO notwendiges Verzeichnis sämtlicher Gläubiger des Schuldners und ihrer Forderungen erstellt werden.
  
===Gläubiger===
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==Funtkionen der Toolbar==
====Adresse====
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==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
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===Adresse Gläubiger===
 
Die über das Adressfenster erfasste Adressnummer des Gläubigers wird eingegeben. Zur besseren Übersicht werden die wichtigsten zur Adresse erfassten Daten angezeigt.  
 
Die über das Adressfenster erfasste Adressnummer des Gläubigers wird eingegeben. Zur besseren Übersicht werden die wichtigsten zur Adresse erfassten Daten angezeigt.  
 
Sofern Gläubiger vertreten werden (z. B. durch einen Rechtsanwalt), muss der Verfahrensbevollmächtigte bei der Adressanlage des Gläubigers mit der Programmfunktion Adressfenster als Vertreter erfasst werden, damit dieser automatisch in die Insolvenzakte eingelesen wird. Nur dann kann bei der Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans der Verfahrensbevollmächtigte als Empfänger berücksichtigt und über die Programmfunktion Korrespondenz/Schuldenbereinigungsplan/Berichte des Treuhänders erstellen automatisch ein Übersendungsanschreiben an den Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
 
Sofern Gläubiger vertreten werden (z. B. durch einen Rechtsanwalt), muss der Verfahrensbevollmächtigte bei der Adressanlage des Gläubigers mit der Programmfunktion Adressfenster als Vertreter erfasst werden, damit dieser automatisch in die Insolvenzakte eingelesen wird. Nur dann kann bei der Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans der Verfahrensbevollmächtigte als Empfänger berücksichtigt und über die Programmfunktion Korrespondenz/Schuldenbereinigungsplan/Berichte des Treuhänders erstellen automatisch ein Übersendungsanschreiben an den Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
====Nahe stehende Person (§ 138 InsO)====
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===Nahe stehende Person (§ 138 InsO)===
 
Durch diese Option kann der Gläubiger als nahe stehende Person (§ 138 InsO) kenntlich gemacht werden. Die Gläubiger, die mit dieser Option gekennzeichnet sind, werden im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO) auf der Anlage 6 automatisch vom Programm ausgewiesen.
 
Durch diese Option kann der Gläubiger als nahe stehende Person (§ 138 InsO) kenntlich gemacht werden. Die Gläubiger, die mit dieser Option gekennzeichnet sind, werden im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO) auf der Anlage 6 automatisch vom Programm ausgewiesen.
====Gläubigerbetreff====
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===Gläubigerbetreff===
 
Ein Gläubigerbetreff kann erfasst werden. Hierfür stehen maximal 3 Zeilen zur Verfügung. Der Inhalt des Gläubigerbetreffs wird dann in den ausgedruckten Anschreiben ausgewiesen, sofern dieser entsprechend als zu verwendender Betreff gewählt wird.
 
Ein Gläubigerbetreff kann erfasst werden. Hierfür stehen maximal 3 Zeilen zur Verfügung. Der Inhalt des Gläubigerbetreffs wird dann in den ausgedruckten Anschreiben ausgewiesen, sofern dieser entsprechend als zu verwendender Betreff gewählt wird.
===Verfahrensbevollmächtigter===
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===Adresse Verfahrensbevollmächtigter===
====Adresse====
 
 
Die Adressnummer des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers wird vom Programm automatisch eingelesen, sofern der Verfahrensbevollmächtigte im Adressfenster erfasst ist.
 
Die Adressnummer des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers wird vom Programm automatisch eingelesen, sofern der Verfahrensbevollmächtigte im Adressfenster erfasst ist.
 
Näheres zu Eingabehilfen bei gelben Eingabenfeldern ist hier zu finden.
 
Näheres zu Eingabehilfen bei gelben Eingabenfeldern ist hier zu finden.
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====Forderungsverzeichnis====
 
====Forderungsverzeichnis====
 
Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis wird angezeigt. Durch Markierung des Spaltenkopfes kann die Liste entsprechend dem Spaltenkopf auf- oder absteigend sortiert werden. Verschiedene Bearbeitungsmöglichkeiten stehen im Kontextmenü zur Vefügung.
 
Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis wird angezeigt. Durch Markierung des Spaltenkopfes kann die Liste entsprechend dem Spaltenkopf auf- oder absteigend sortiert werden. Verschiedene Bearbeitungsmöglichkeiten stehen im Kontextmenü zur Vefügung.
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==Funktionen in der Abschlussleiste==
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===Ok===
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Die Eingaben werden zur Schuldnerakte gespeichert und das Fenster wird geschlossen.
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===Abbruch===
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Beendet das Fenster.

Version vom 16. Mai 2017, 16:56 Uhr

Allgemeines

Datei:Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.gif

Zur Vorbereitung des außergerichtlichen Versuchs einer Schuldenbereinigung und für einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann ein gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO notwendiges Verzeichnis sämtlicher Gläubiger des Schuldners und ihrer Forderungen erstellt werden.

Funtkionen der Toolbar

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Adresse Gläubiger

Die über das Adressfenster erfasste Adressnummer des Gläubigers wird eingegeben. Zur besseren Übersicht werden die wichtigsten zur Adresse erfassten Daten angezeigt. Sofern Gläubiger vertreten werden (z. B. durch einen Rechtsanwalt), muss der Verfahrensbevollmächtigte bei der Adressanlage des Gläubigers mit der Programmfunktion Adressfenster als Vertreter erfasst werden, damit dieser automatisch in die Insolvenzakte eingelesen wird. Nur dann kann bei der Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans der Verfahrensbevollmächtigte als Empfänger berücksichtigt und über die Programmfunktion Korrespondenz/Schuldenbereinigungsplan/Berichte des Treuhänders erstellen automatisch ein Übersendungsanschreiben an den Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.

Nahe stehende Person (§ 138 InsO)

Durch diese Option kann der Gläubiger als nahe stehende Person (§ 138 InsO) kenntlich gemacht werden. Die Gläubiger, die mit dieser Option gekennzeichnet sind, werden im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO) auf der Anlage 6 automatisch vom Programm ausgewiesen.

Gläubigerbetreff

Ein Gläubigerbetreff kann erfasst werden. Hierfür stehen maximal 3 Zeilen zur Verfügung. Der Inhalt des Gläubigerbetreffs wird dann in den ausgedruckten Anschreiben ausgewiesen, sofern dieser entsprechend als zu verwendender Betreff gewählt wird.

Adresse Verfahrensbevollmächtigter

Die Adressnummer des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers wird vom Programm automatisch eingelesen, sofern der Verfahrensbevollmächtigte im Adressfenster erfasst ist. Näheres zu Eingabehilfen bei gelben Eingabenfeldern ist hier zu finden.

Korrespondenz mit diesem Verfahrensbevollmächtigten

Verfahrensbevollmächtigterbetreff

Ein Betreff für den Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers wird erfasst. Hierfür stehen maximal 3 Zeilen zur Verfügung. Der Inhalt des Betreffs wird dann in den ausgedruckten Anschreiben ausgewiesen, sofern dieser entsprechend als zu verwendender Betreff gewählt wird.

Forderungen

Forderung

Kosten

Sicherheiten

Rang / Prüfung

Forderungsverzeichnis

Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis wird angezeigt. Durch Markierung des Spaltenkopfes kann die Liste entsprechend dem Spaltenkopf auf- oder absteigend sortiert werden. Verschiedene Bearbeitungsmöglichkeiten stehen im Kontextmenü zur Vefügung.

Funktionen in der Abschlussleiste

Ok

Die Eingaben werden zur Schuldnerakte gespeichert und das Fenster wird geschlossen.

Abbruch

Beendet das Fenster.