Häufig gestellte Fragen im E-Mahnverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Kann man z. B. mit einer Parteivertreter-Kennziffer des Mahngerichts Berlin einen Antrag beim Mahngericht Stuttgart einreichen?
 
Kann man z. B. mit einer Parteivertreter-Kennziffer des Mahngerichts Berlin einen Antrag beim Mahngericht Stuttgart einreichen?

Version vom 31. Mai 2017, 10:53 Uhr

Was ist ein Ausbaugrad?

Welche Ausbaugrade gibt es?

Wie wird der EGVP-Client eingerichtet?

Welches Exportverzeichnis und welches Importverzeichnis sind im EGVP-Client einzutragen?

Wozu dienen die Quittungsdateien?

Wo können die Quittungsdateien aufgerufen werden? Kann man z. B. mit einer Parteivertreter-Kennziffer des Mahngerichts Berlin einen Antrag beim Mahngericht Stuttgart einreichen? Wo wird die Kennziffer des anderen Bundeslandes im Programm eingetragen? Welche Export-Regeln sind in den Optionen des EGVP-Clients zu wählen? Wer ist von der Nutzungsverpflichtung (§ 690 ZPO) seit dem 01.12.2008 betroffen? Welche Kennziffer muss ein registriertes Inkassounternehmen verwenden bzw. im RA-MICRO EDA angeben? Wie erfolgt die Umstellung der EDA-Version 3.3.0 auf die neueste EDA-Version 4.0.00?

Was ist ein Ausbaugrad?

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der beim Mahngericht elektronisch einzureichenden Anträge. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht zu beantragen.

Welche Ausbaugrade gibt es?

Folgende Ausbaugrade sind möglich:

Ausbaugrad 0: Im Ausbaugrad 0 werden lediglich Mahnbescheidsanträge dem Mahngericht elektronisch übermittelt. Sämtliche Nachrichten des Gerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge oder Anträge auf Erlass des VB werden schriftlich bei Gericht eingereicht. Ausbaugrad 31: Der Ausbaugrad 31 erweitert Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Gericht folgende Nachrichten: Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, Kosten-Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, Widerspruchsnachrichten, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.


Ausbaugrad 127: Der Ausbaugrad 127 erweitert Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Gericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen: Abgabenachrichten, Monierungen.

Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren. Monierungen werden dem Antragsteller durch das Gericht grundsätzlich in schriftlicher