Häufig gestellte Fragen im E-Mahnverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.  
 
Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.  
 
Monierungen werden dem Antragsteller durch das Gericht grundsätzlich in schriftlicher
 
Monierungen werden dem Antragsteller durch das Gericht grundsätzlich in schriftlicher
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==Wie wird der EGVP-Client eingerichtet?==
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Nähere Informationen finden Sie →[https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Installation EGVP hier].

Version vom 31. Mai 2017, 10:56 Uhr

Was ist ein Ausbaugrad?

Welche Ausbaugrade gibt es?

Wie wird der EGVP-Client eingerichtet?

Welches Exportverzeichnis und welches Importverzeichnis sind im EGVP-Client einzutragen?

Wozu dienen die Quittungsdateien?

Wo können die Quittungsdateien aufgerufen werden?

Kann man z. B. mit einer Parteivertreter-Kennziffer des Mahngerichts Berlin einen Antrag beim Mahngericht Stuttgart einreichen?

Wo wird die Kennziffer des anderen Bundeslandes im Programm eingetragen?

Welche Export-Regeln sind in den Optionen des EGVP-Clients zu wählen?

Wer ist von der Nutzungsverpflichtung (§ 690 ZPO) seit dem 01.12.2008 betroffen?

Welche Kennziffer muss ein registriertes Inkassounternehmen verwenden bzw. im RA-MICRO EDA angeben?

Wie erfolgt die Umstellung der EDA-Version 3.3.0 auf die neueste EDA-Version 4.0.00?


Was ist ein Ausbaugrad?

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der beim Mahngericht elektronisch einzureichenden Anträge. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht zu beantragen.

Welche Ausbaugrade gibt es?

Folgende Ausbaugrade sind möglich:

Ausbaugrad 0: Im Ausbaugrad 0 werden lediglich Mahnbescheidsanträge dem Mahngericht elektronisch übermittelt. Sämtliche Nachrichten des Gerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge oder Anträge auf Erlass des VB werden schriftlich bei Gericht eingereicht. Ausbaugrad 31: Der Ausbaugrad 31 erweitert Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Gericht folgende Nachrichten: Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, Kosten-Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, Widerspruchsnachrichten, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.


Ausbaugrad 127: Der Ausbaugrad 127 erweitert Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Gericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen: Abgabenachrichten, Monierungen.

Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren. Monierungen werden dem Antragsteller durch das Gericht grundsätzlich in schriftlicher

Wie wird der EGVP-Client eingerichtet?

Nähere Informationen finden Sie →EGVP hier.