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Informationen zur Integration der beA Schnittstelle

Version vom 20. Dezember 2017, 10:57 Uhr von ARuschitzka (Diskussion | Beiträge) (Anwaltlicher Benutzer mit SAFE-ID)

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Kanzleisoftware-Schnittstelle der BRAK - Integration in den RA-MICRO E-Workflow

Allgemein

Die Unterstützung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der BRAK in RA-MICRO folgt im Wesentlichen dem E-Workflow mit Posteingang, E-Brief und Postausgang.
Alle beA Berechtigungen für Mitarbeiter/Zertifikate und Anwälte müssen direkt über den beA WebClient der BRAK eingerichtet werden.

Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach:
Informationen der BRAK
RA-MICRO FAQ zum ERV

Arbeiten mit Karte oder Softwarezertifikat?

Nachrichten können grundsätzlich mit Karte oder Softwarezertifikat empfangen und gesendet werden. Das Senden bzw. Empfangen von Nachrichten per Karte erfordert die doppelte Eingabe der zur Karte gehörenden PIN. Bei Nutzung eines Softwarezertifikats fällt die Eingabe der PIN weg und die Nachrichten werden automatisch im RA-MICRO Posteingang abgerufen, sofern eine Zuordnung von beA Postfach zu einem RA-MICRO Eingangsfach erfolgt ist.

beA Konfiguration in der RA-MICRO Benutzerverwaltung

Die beA Konfiguration für einen anwaltlichen RA-MICRO Benutzer mit eigenem beA Postfach, kann mit Hilfe der neuen beA Spalte in der RA-MICRO Benutzerverwaltung vorgenommen werden:

Anwaltlicher Benutzer mit SAFE-ID

Ein anwaltlicher Benutzer hat zur Adressierung über das beA eine SAFE-ID erhalten. Voraussetzung für das Eintragen dieser SAFE-ID ist, dass der Benutzer eine eigene RA-MICRO Adressnummer mit Anredeschlüssel 3, 5, 6, 7 oder 10 hat, die zum Benutzer in der Benutzerverwaltung gespeichert wurde. Fehlt die Adresse, wird das Adressfenster automatisch zur Erfassung der Adressdaten geöffnet. 1 bea bv zerti safe-id speichern.png
Wird hier zusätzlich ein Softwarezertifikat gespeichert, kann der Abruf bzw. der Versand auch ohne die Nutzung der beA Karte erfolgen. Das Zertifikat wird verschlüsselt gespeichert. Wird hier kein Softwarezertifikat ausgewählt und gespeichert, ist der Abruf und Versand von beA Nachrichten ausschließlich mit beA Karte möglich. Hat der Benutzer kein Start-Passwort für RA-MICRO festgelegt, muss dies nach Eintragung von beA Daten nun zwingend erfolgen.

Nicht anwaltlicher Benutzer ohne SAFE-ID

Für nicht anwaltliche Benutzer kann in der Benutzerverwaltung ein Zertifikat mit Passwort gespeichert werden oder der Benutzer verwendet die beA Karte für Mitarbeiter. Bei Nutzung der Mitarbeiterkarte sind keine Angaben in der Benutzerverwaltung notwendig.
2 bea bv zerti speichern.png
Als Passwort ist zwingend das ursprünglich erhaltene Passwort des Zertifikats einzutragen, nicht ein im beA WebClient evtl. neu vergebenes.
Hat der Benutzer kein Start-Passwort für RA-MICRO festgelegt, muss dies nach Eintragung von beA Daten auch hier nun zwingend erfolgen.