Jahresabschluss (FIBU II): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wertet die Daten der Finanzbuchhaltung II nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG aus.
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine alternative Auswertung zur Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Sie können nur entweder eine E/Ü-Rechnung oder eine Bilanz mit GuV erstellen.
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Die Entscheidung über die Gewinnermittlung durch Bilanz oder E/Ü-Rechnung treffen Sie bereits bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II.
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Freiberuflich Tätige haben das Recht, ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln, für sie besteht keine originäre oder abgeleitete Buchführungspflicht. Die in § 141 AO genannten Grenzen für die Pflicht zur Buchführung gelten für Freiberufler nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig zu bilanzieren. Ein Wechsel zwischen beiden Gewinnermittlungsarten ist grundsätzlich zulässig, darf jedoch nicht willkürlich erfolgen.
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Die Rechtsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ist dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf  nicht mit dem Begriff Istversteuerung aus dem Bereich der Umsatzsteuer verwechselt werden.
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Für die Ermittlung der Einnahmen bzw. Ausgaben gilt das Zu- bzw. Abflussprinzip (§11 EStG), d.h. Erträge und Aufwendungen beeinflussen den Gewinn erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung. Ausnahmen bilden hierbei z. B. Zahlungen für die Anschaffung von Anlagevermögen sowie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach oder vor dem Kalenderjahr zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
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Grundsätzlich bietet die Finanzbuchhaltung II von ra-micro die Möglichkeit, den Gewinn sowohl durch Bilanz als auch durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Sie müssen sich bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II für eine Gewinnermittlungsart entscheiden. Diese Entscheidung gilt für alle Jahre, ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist im Programm derzeit noch nicht vorgesehen.
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Es bestehen für die Erfassung von Buchungen in der Finanzbuchhaltung II zwischen beiden Gewinnermittlungsarten keine grundsätzlichen Unterschiede, sie haben auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die komfortable Möglichkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen; eine Auswirkung in der Gewinnermittlung ergibt sich jeweils erst bei Zahlung.
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Aufzählung Beachten Sie bei der Erfassung von Verbindlichkeiten, dass diese nur für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben auf  Konten mit der Kontenfunktion Eingangsrechnungen gebucht werden sollten. Bei Verbindlichkeiten für z. B. langlebige Investitionsgüter verwenden Sie ggf. Darlehenskonten. 
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Version vom 30. Mai 2017, 16:05 Uhr

Hauptseite > FIBU II > Jahresabschluss

Jahresabschluss (FIBU II)


Kategorie: FIBU II
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Jahr abschließen.gif

Die Funktion dient in der Hauptsache dem Saldenübertrag der Geld- und Sachkonten. Der Jahresabschluss ist keine endgültige Funktion und kann beliebig oft wiederholt werden.

Kontrollieren Angaben für USt-Angaben

Umsatzsteuerangaben.gif


Umsatzsteuerangaben anzeigen/drucken Die Umsatzsteuerangaben dienen der Kontrolle der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Umsätze, Mehrwert- und Vorsteuer werden detailliert für den gewählten Zeitraum aufgeführt. Die Auswertung beinhaltet Buchungen auf den Erlöskonten sowie den Vorschusskonten, die mit einem Steuerschlüssel getätigt wurden, dem eine Kennzahl für die Umsatzsteuer-Voranmeldung zugeordnet wurde.

Der als Verbleibender Überschuss oder als Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung ausgewiesene Betrag entspricht der Umsatzsteuer-Zahllast.

Gleichzeitig wird eine Umsatzsteuer-Verprobung durchgeführt. Unter Umsätze wird aufgrund der gebuchten Erlöse die darauf entfallende Umsatzsteuer errechnet und mit der tatsächlich gebuchten Mehrwertsteuer laut Sammelkonten verglichen. Ist die Differenz größer 1 €, wird eine entsprechende Meldung angezeigt. Vor Auslagerung des Monatsbestandes sollte diese Differenz korrigiert werden.


Wählen Sie hier das Jahr, für welches die Umsatzsteuerangaben angezeigt werden sollen. Vorgeschlagen wird immer das aktive Buchungsjahr.

Die Umsatzsteuerangaben können entweder für die bereits abgeschlossenen Monate angezeigt werden, für den laufenden Monat, der noch nicht abgeschlossen wurde, für das gesamte Jahr oder für einen Zeitraum, der sich nach den Belegdaten richtet. Eine Auswahl nach Belegdatum erleichtert die Analyse von ggf. auftretenden Umsatzsteuerdifferenzen. Abgeschlossene Monate werden mit dem Monatsnamen aufgeführt (z. B. Januar), der noch nicht abgeschlossene Monat wird mit Ab vor dem Monatsnamen angegeben. Dieser Zeitraum kann auch mehrere Monate umfassen. Wenn z. B. am 18.08.2010 der Monat Mai 2010 abgeschlossen wird, umfasst der noch nicht abgeschlossene Monat Ab Juni die Zeit vom 01.06.-18.08.2010.

Um die Umsatzsteuerangaben für das gesamte Jahr zu erhalten, muss in diesem Beispiel der Zeitraum 01.01.-18.08.2010 ausgewählt werden.

Hierüber wird die Anzeige der Umsatzsteuerangaben für den gewählten Zeitraum gestartet.

Die hier aufgeführten Angaben erklären sich wie folgt: Umsätze: Hier werden alle Erlöskonten aufgeführt, die im gewählten Zeitraum unter Angabe eines Mehrwertsteuerschlüssels bebucht wurden. Die Steuer wird aufgrund des in der Buchung verwendeten Steuersatzes errechnet.


Erhaltene Vorschüsse: Hier werden alle Vorschusskonten aufgeführt, die im gewählten Zeitraum bebucht und der Kontenfunktion Gebührenvorschüsse zugeordnet sind. Die Steuer wird aufgrund des in der Buchung verwendeten Steuersatzes errechnet.


Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe: Wurde in einer Buchung des auszuwertenden Zeitraums ein Steuerschlüssel für innergemeinschaftlichen Erwerb verwendet, wird die Steuer errechnet, die sich zum eingegebenen Nettobetrag ergibt.


Umsätze § 13b Kennzahlen 52, 73, 84, 46: Hier werden die Umsätze und die dazugehörige Steuer angezeigt, die zu den entsprechenden Kennzahlen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf gesonderte Konten gebucht wurden. Kennzahl 46 bezieht sich z. B. auf im Inland steuerpflichtige, sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen, für die gemäß § 13b UStG der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.


Mehrwertsteuer auf Umsätze und Vorschüsse: Hier wird die auf Umsätze und Vorschüsse errechnete Umsatzsteuer addiert.


Mehrwertsteuer laut Sammelkonten: Hier wird die tatsächlich verbuchte Umsatzsteuer angezeigt.


Mehrwertsteuer direkt gebucht: Beträge, die direkt auf das Konto 1770/3800 gebucht wurden, werden hier angezeigt.


Differenz zwischen errechneter MwSt und MwSt laut Sammelkonten: Die Summe der errechneten und der tatsächlich verbuchten Umsatzsteuer wird hier saldiert. Ist der Betrag größer 1 EUR, wird auf eine entsprechende Abstimmungsdifferenz hingewiesen, die vor Durchführung des Jahresabschlusses korrigiert werden sollte.


Vorsteuer laut Sammelkonten, pauschal, hälftig und direkt: Hier wird die für das abzuschließende Jahr gebuchte Vorsteuer angezeigt.

Kontrollieren Hauptabschlussübersicht anzeigen / drucken

Hauptabschlussuebersicht.gif

Die Hauptabschlußübersicht ist mit der Sachkontensaldenliste vergleichbar mit dem Unterschied, dass übersichtlich zwischen Saldenvorträgen, den Buchungen der abgeschlossenen Monate und denen des 13. Monats unterschieden wird.

Die Hauptabschlussübersicht ist eine erweiterte Form der Sachkonten-Saldenliste. Als zusätzliche Information findet man Spalten, in denen die Konten in Aktivposten, Passivposten, Aufwandsposten oder Ertragsposten aufgeteilt werden. Sie dient zur Vorbereitung des Jahresabschlusses sowie zur Kontrolle der Abschlussbuchungen.

Hier werden alle Konten sortiert nach Kontonummer angezeigt.

Hier wird die Anfangsbestände der Konten angezeigt. Je nachdem ob es sich um ein Aktiv- oder ein Passivkonto handelt, wird in der entsprechende Spalte der Vortrag ausgewiesen.

Hier stehen die Verkehrszahlen für die abgeschlossenen zwölf Monate. Für jedes Konto kann in beiden Spalten Soll und Haben ein Wert stehen, Eröffnungsbuchungen sind nicht enthalten.

Die Summen ergeben sich aus der Eröffnungsbilanz und den Umsatzbilanz.

Hier wird der Saldo aus den Spalten Summe Soll und Summe Haben gebildet.

Hier werden die Verkehrszahlen des 13. Monats angezeigt. Diese Spalten enthalten also alle Buchungen, die nach Durchführung des Monatsabschlusses Dezember erfasst worden sind.

Diese Werte ergeben sich aus der Saldenbilanz I und den Umbuchungen.

Die Bilanz enthält alle Bestandskonten aus Saldo II.

Die GuV enthält alle Erfolgskonten aus Saldo II.

Kontrollieren Mandantensalden anzeigen / drucken=

Uebernommene Mandantensalden.gif

Mandantensalden anzeigen/drucken

Hier werden die Verkehrszahlen der einzelnen Aktenkonten angezeigt.

Die Salden müssen mit den entsprechenden Sammelkonten der Sachkontensaldenliste übereinstimmen. Voraussetzung für die Verfügbarkeit dieser Funktion ist die Durchführung des Jahresabschlusses für das Vorjahr.

Hier werden alle Aktenkonten aufgeführt, die im Vorjahr Salden zum jeweiligen Bereich aufgewiesen haben.

Hier werden die Jahresverkehrszahlen zum 01.01. des angegebenen Jahres pro Aktenkonto in EUR angezeigt.

Hier werden die laufenden Buchungen des angegebenen Jahres ohne Berücksichtigung der Vorjahressalden in EUR angezeigt.

Für jeden einzelnen Bereich des Aktenkontos können Sie sich die Verkehrszahlen anzeigen lassen. Zusätzlich zu den vier Aktenkonten-Bereichen (Auslagen, Fremdgeld, Vorschüsse und Abgerechnet) können Sie noch Erlöse (statistischer Vortrag) wählen. Es handelt sich hierbei um die Aktenumsätze, die beim Jahresabschluss gespeichert werden, um diesbezügliche Auswertungen über mehrere Jahre zu erlauben. Ein Saldenvortrag darf hier nicht erfolgen, da es sich um Erfolgskonten handelt, daher der Zusatz (statistischer Vortrag).

Kontrollieren Lieferantensalden anzeigen / drucken

Uebernommene Lieferantensalden.gif

Die Auswertung zeigt die Jahresverkehrszahlen und Anfangsbestände der Lieferanten zum 31.12. des Abschlussjahres vor Durchführung des Jahresabschlusses.

Diese Funktion ist erst verfügbar, wenn die Sachkontensalden des abzuschließenden Jahres übernommen wurden.

Lieferantensalden anzeigen/drucken

Lieferantensalden anzeigen/drucken zeigt eine Aufgliederung der noch nicht vollständig ausgeglichenen Verbindlichkeiten aus Eingangsrechnungen einschließlich der Buchungen des 13. Monats.

Die Salden müssen mit den entsprechenden Sammelkonten der Sachkontensaldenliste übereinstimmen. Voraussetzung für die Verfügbarkeit dieser Funktion ist die Durchführung des Jahresabschlusses für das Vorjahr.

Hier werden die Adressnummern der Lieferanten und die dazu verbuchten Rechnungsnummern angezeigt.

Bei negative Beträgen handelt es sich um Gutschriften. Beträge ohne Vorzeichen stellen Verbindlichkeiten ggü. dem Lieferanten dar.

Dokumentieren Kontenblätter drucken

Kontenblaetter drucken.gif

Hierüber können die Sachkonten des abzuschließenden Jahres entweder gedruckt oder nach Excel exportiert werden.

Dabei werden nur die bebuchten Sachkonten berücksichtigt.

Diese Programmfunktion ermöglicht den Druck der Sachkonten eines frei definierbaren Kontenbereichs für einen bestimmten Zeitraum. Es werden nur Kontenblätter für Konten gedruckt, auf die im gewählten Zeitraum gebucht wurde.

Wählen Sie hier das Jahr, für das die Konten gedruckt werden sollen.

Wählen Sie hier den Kontenbereich aus, für den die Kontenblätter gedruckt werden sollen.

Die hier angegebenen Zeiträume entsprechen den abgeschlossenen Monaten.

Hierüber bestimmen Sie die Sortierreihenfolge der Buchungen innerhalb eines Kontenblattes.

Dokumentieren Bilanz / GuV drucken

Bilanz GuV Selektion.gif

Hierüber kann die Bilanz/GuV sowie die Einnahmen-Überschussrechnung des abzuschließenden Jahres entweder gedruckt oder nach Excel exportiert werden.

E Ü Start.gif

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wertet die Daten der Finanzbuchhaltung II nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG aus. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine alternative Auswertung zur Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Sie können nur entweder eine E/Ü-Rechnung oder eine Bilanz mit GuV erstellen. Die Entscheidung über die Gewinnermittlung durch Bilanz oder E/Ü-Rechnung treffen Sie bereits bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Freiberuflich Tätige haben das Recht, ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln, für sie besteht keine originäre oder abgeleitete Buchführungspflicht. Die in § 141 AO genannten Grenzen für die Pflicht zur Buchführung gelten für Freiberufler nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig zu bilanzieren. Ein Wechsel zwischen beiden Gewinnermittlungsarten ist grundsätzlich zulässig, darf jedoch nicht willkürlich erfolgen.

Die Rechtsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ist dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf nicht mit dem Begriff Istversteuerung aus dem Bereich der Umsatzsteuer verwechselt werden.

Für die Ermittlung der Einnahmen bzw. Ausgaben gilt das Zu- bzw. Abflussprinzip (§11 EStG), d.h. Erträge und Aufwendungen beeinflussen den Gewinn erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung. Ausnahmen bilden hierbei z. B. Zahlungen für die Anschaffung von Anlagevermögen sowie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach oder vor dem Kalenderjahr zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Grundsätzlich bietet die Finanzbuchhaltung II von ra-micro die Möglichkeit, den Gewinn sowohl durch Bilanz als auch durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Sie müssen sich bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II für eine Gewinnermittlungsart entscheiden. Diese Entscheidung gilt für alle Jahre, ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist im Programm derzeit noch nicht vorgesehen.

Es bestehen für die Erfassung von Buchungen in der Finanzbuchhaltung II zwischen beiden Gewinnermittlungsarten keine grundsätzlichen Unterschiede, sie haben auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die komfortable Möglichkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen; eine Auswirkung in der Gewinnermittlung ergibt sich jeweils erst bei Zahlung.

Aufzählung Beachten Sie bei der Erfassung von Verbindlichkeiten, dass diese nur für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben auf Konten mit der Kontenfunktion Eingangsrechnungen gebucht werden sollten. Bei Verbindlichkeiten für z. B. langlebige Investitionsgüter verwenden Sie ggf. Darlehenskonten.



















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