Karteikarte Optionen
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Auf der Karteikarte Optionen besteht die Möglichkeit, die Rechtschreibung von Nachrichten zu prüfen, Anlagen zu verschlüsseln bzw. zu komprimieren sowie zu Kontrollzwecken Platzhalter und Tabellen einzusehen. Zusätzlich kann eine Empfangsbestätigung angefordert werden. Für den Erhalt einer Bestätigung wird vorausgesetzt, dass das E-Mail-Programm des Empfängers, beispielsweise des Mandanten oder des Gegnerbevollmächtigten, dazu die erforderlichen technischen Möglichkeiten bietet (z. B. MS Outlook). Außerdem muss der Empfänger dem Senden der angeforderten Empfangsbestätigung zustimmen. Nachrichten können mit unterschiedlicher Priorität versandt und bei Bedarf, z. B. zur Authentifizierung des Absenders, mit einem Signaturzertifikat signiert werden.
Funktionen
Rechtschreibprüfung
Dokument prüfen
Gerade im Anwaltsbereich nimmt die elektronisch geführte Korrespondenz eine immer größere und wichtigere Rolle ein.
Die Rechtschreibprüfung im E-Brief unterstützt bei der fehlerfreien Schreibung.
Ob die Rechtschreibprüfung bereits beim Schreiben des Textes auf Fehler aufmerksam macht (automatische Rechtschreibprüfung) oder erst, wenn der Text fertiggestellt ist (manuell), kann eingestellt werden.
Auf Änderungsmöglichkeiten bei der manuellen Prüfung weist das mitgelieferte Wörterbuch hin.
Rechtschreibfehler oder nicht im Wörterbuch vorhandene Begriffe sind rot unterstrichen.
Automatische Rechtsschreibprüfung
Gerade im Anwaltsbereich nimmt die elektronisch geführte Korrespondenz eine immer größere und wichtigere Rolle ein.
Die Rechtschreibprüfung im E-Brief unterstützt bei der fehlerfreien Schreibung.
Ob die Rechtschreibprüfung bereits beim Schreiben des Textes auf Fehler aufmerksam macht (automatische Rechtschreibprüfung) oder erst, wenn der Text fertiggestellt ist (manuell), kann eingestellt werden.
Auf Änderungsmöglichkeiten bei der manuellen Prüfung weist das mitgelieferte Wörterbuch hin.
Rechtschreibfehler oder nicht im Wörterbuch vorhandene Begriffe sind rot unterstrichen.
Anlagen verschlüsseln
Die Verschlüsselung von Anlagen ist nur aktiv, wenn dem E-Brief zusätzliche Anlagen beigefügt wurden.
Die vorgesehene Verschlüsselung der Anlagen wird in der Statusleiste des E-Briefes durch das Symbol
dargestellt.
=Kennwort f. RA-MICRO E-Brief Decrypter
Die Anlagen können zusätzlich mit einem Kennwort verschlüsselt werden, das vor dem Versand des E-Briefes an das E-Ausgangsfach einzugeben und zu bestätigen ist.
Die vorgesehene Kennwortverschlüsselung der Anlagen wird in der Statusleiste des E-Briefes durch das Symbol
dargestellt.
Im E-Eingangsfach empfangene Anlagen werden automatisch entschlüsselt, wenn kein gesondertes Kennwort eingegeben wurde.
Ansonsten wird das Kennwort vor dem Entschlüsseln abgefragt.
Wird ein Anhang nicht vom E-Eingangsfach verarbeitet, sondern - wie üblicherweise in der Korrespondenz mit Mandanten oder Dritten - von einem anderen E-Mail-Programm wie z. B. MS Outlook, ist eine manuelle Entschlüsselung der Dateien notwendig.
Über einen Link im empfangenen E-Brief steht hierfür das Programm RA-MICRO E-Brief Decrypter zur Verfügung, das bei Bedarf auch über die RA-MICRO Homepage geladen werden kann.
Aus Sicherheitsgründen sollte dem Empfänger ein Kennwort möglichst nicht per E-Mail, sondern per SMS, telefonisch oder mündlich mitgeteilt werden.