Kostenregister
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Kostenregister - Monats-/Jahresmeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Notarinnen und Notare im Zuständigkeitsbereich der Notarkasse in München und der Ländernotarkasse in Leipzig führen zur Feststellung der Gebühren, die der Abgabe an die Notarkasse unterliegen, ein Kostenregister, vgl. § 16 DONot. In das Kostenregister werden alle Gebühren und Auslagen des Notars in Notariatsgeschäften, für welche die KostO maßgebend ist, eingetragen.
Das Kostenregister können Sie mit Hilfe dieser Programmfunktion führen. Sie können die Empfehlungen der Ländernotarkasse Leipzig zugrunde legen und somit das Kostenregister im Durchschreibeverfahren führen. Wählen Sie dazu die entsprechende Einstellung in den Einstellungen, Karteikarte → [ Bücher und Verzeichnisse].