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Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen. | Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen. | ||
====Gegenseite Einzelvertretung==== | ====Gegenseite Einzelvertretung==== | ||
Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden. | Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden. | ||
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Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet. | Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet. | ||
Version vom 6. Juni 2017, 18:01 Uhr
Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko
Allgemeines
Datei:kostenrisiko rvg rm7.gif
Mit der Programmfunktion Kostenrisiko ALT Gr + D können Sie sich zu einem Streitwert und den anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Kostentafeln übersichtlich zeigen lassen, welche Kostenlast die Parteien in zwei Instanzen erwartet. Sie können sich das Kostenrisiko auf der Grundlage der BRAGO und auf der des RVG anzeigen lassen.
Nach Aufruf der Programmfunktion Kostenrisiko ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet. Um zur Übersicht Quotentafel zu gelangen, klicken Sie auf in der Menüleiste unten.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Grundlage
Wählen Sie die Einstellung BRAGO, um die Kostenrisiko-Übersicht auf der Grundlage der BRAGO aufzurufen.
PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung
Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
Wert
Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
Auftraggeber
Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
Auftraggeber Gegenseite
Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.
1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren
In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach.
Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren
Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
Berechnung mit Mehrwertsteuer
Wählen Sie Berechnung inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.
Mit außergerichtlichen Gebühren
Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
Mit Anwaltskosten Gegenseite
Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
Gegenseite Einzelvertretung
Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
12 a ArbGG
Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.
Kostenrisiko-Übersicht
1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG
In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG können Sie die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr zum eingegebenen Streitwert einsehen.
RVG-Gebühr gem. § 13 RVG (1,0 - 1,2 - 1,3)
An dieser Stelle können Sie die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert sehen.
Prozesskosten I. Instanz
Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert.
Prozesskosten II. Instanz
Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert.
Kostenrisiko
In der Zeile Kostenrisiko können Sie die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen einsehen. Die Höhe ist von Ihren Eingaben und von Ihrer Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.
Funktionen in der Abschlussleiste
Weiter
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Senden
Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.
E-Brief
Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.
Clipboard
Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.
Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
OK
Hier verlassen Sie die Programmfunktion.
Abbruch
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