Kostenrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

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===PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung===
 
===PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung===
Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
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Mit der Auswahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
  
 
===Wert===
 
===Wert===
Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
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Hier wird der Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Es können bis zu neunstellige Werte eingegeben werden. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
  
 
===Auftraggeber===
 
===Auftraggeber===
Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein.  
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Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
 
  
 
===Auftraggeber Gegenseite===
 
===Auftraggeber Gegenseite===
Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.
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Hier kann die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite eingegeben werden.
  
 
===1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren===
 
===1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren===
In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach.
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Hier ist  die Anzahl der Gerichtsgebühren einzutragen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren kann  der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden. eine Berechnungen erfolgt, wenn das Eingabefeld leer bleibt oder eine 0 eingegeben wird.
 
 
Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
 
  
 
===1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren===
 
===1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren===
Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
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Hier ist die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren einzugeben, welche für die 1. bzw. 2. Instanz berechnet werden sollen. Bleibt das Eingabefeld leer oder geben wird eine 0 eingegeben, erfolgt keine Berechnung.
  
 
Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
 
Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
  
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
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Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
  
 
===Berechnung mit Umsatzsteuer===
 
===Berechnung mit Umsatzsteuer===
Wählen Sie Berechnung inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.
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Wird Berechnung inkl. Umsatzsteuer angehakt, dann wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt.
  
 
===Mit außergerichtlichen Gebühren===
 
===Mit außergerichtlichen Gebühren===
Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
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Sollen bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden, ist diese Einstellung zu wählen.
  
 
===Mit Anwaltskosten Gegenseite===
 
===Mit Anwaltskosten Gegenseite===

Version vom 21. August 2017, 17:10 Uhr

Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko

Kostenrisiko

Video: Kostenrisiko
Kategorie: Berechnungen
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Mit der Programmfunktion Kostenrisiko AltGr + d kann man sich zu einem Streitwert und den anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Kostentafeln auf der Grundlage des RVG übersichtlich zeigen lassen, welche Kostenlast die Parteien in zwei Instanzen erwartet.

Nach Aufruf der Programmfunktion Kostenrisiko ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet. Zur Quotentafel gelangt man mit Klick auf pfeil rechts 2.png in der Menüleiste unten.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Mit der Auswahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Hier wird der Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Es können bis zu neunstellige Werte eingegeben werden. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Hier kann die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite eingegeben werden.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

Hier ist die Anzahl der Gerichtsgebühren einzutragen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren kann der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden. eine Berechnungen erfolgt, wenn das Eingabefeld leer bleibt oder eine 0 eingegeben wird.

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Hier ist die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren einzugeben, welche für die 1. bzw. 2. Instanz berechnet werden sollen. Bleibt das Eingabefeld leer oder geben wird eine 0 eingegeben, erfolgt keine Berechnung.

Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.

Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.

Berechnung mit Umsatzsteuer

Wird Berechnung inkl. Umsatzsteuer angehakt, dann wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt.

Mit außergerichtlichen Gebühren

Sollen bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden, ist diese Einstellung zu wählen.

Mit Anwaltskosten Gegenseite

Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.

Gegenseite Einzelvertretung

Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.

12 a ArbGG

Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.

Kostenrisiko-Übersicht

1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG

In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG können Sie die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr zum eingegebenen Streitwert einsehen.

RVG-Gebühr gem. § 13 RVG (1,0 - 1,2 - 1,3)

An dieser Stelle können Sie die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert sehen.

Prozesskosten I. Instanz

Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert.

Prozesskosten II. Instanz

Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert.

Kostenrisiko

In der Zeile Kostenrisiko können Sie die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen einsehen. Die Höhe ist von Ihren Eingaben und von Ihrer Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

pfeil rechts 2.png

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Senden

Z Senden 3.png

Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Hier verlassen Sie die Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

Z Schließen 5.png

Hier verlassen Sie die Programmfunktion.