Kostenrisiko

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Kategorie: Berechnungen
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Allgemeines

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Mit der Programmfunktion Kostenrisiko ALT Gr + D können Sie sich zu einem Streitwert und den anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Kostentafeln übersichtlich zeigen lassen, welche Kostenlast die Parteien in zwei Instanzen erwartet. Sie können sich das Kostenrisiko auf der Grundlage der BRAGO und auf der des RVG anzeigen lassen.

Nach Aufruf der Programmfunktion Kostenrisiko ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet. Um zur Übersicht Quotentafel zu gelangen, klicken Sie auf in der Menüleiste unten.


Funktionen im Bearbeitungsbereich

BRAGO

Wählen Sie die Einstellung BRAGO, um die Kostenrisiko-Übersicht auf der Grundlage der BRAGO aufzurufen.

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach.

Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.

Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.

Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.


Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen