Kostenrisiko

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Kategorie: Berechnungen
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Allgemeines

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Mit der Programmfunktion Kostenrisiko ALT Gr + D können Sie sich zu einem Streitwert und den anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Kostentafeln übersichtlich zeigen lassen, welche Kostenlast die Parteien in zwei Instanzen erwartet. Sie können sich das Kostenrisiko auf der Grundlage der BRAGO und auf der des RVG anzeigen lassen.

Nach Aufruf der Programmfunktion Kostenrisiko ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet. Um zur Übersicht Quotentafel zu gelangen, klicken Sie auf in der Menüleiste unten.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach.

Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.

Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.

Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.

Berechnung mit Umsatzsteuer

Wählen Sie Berechnung inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.

Mit außergerichtlichen Gebühren

Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.

Mit Anwaltskosten Gegenseite

Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.

Gegenseite Einzelvertretung

Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.

12 a ArbGG

Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.

Kostenrisiko-Übersicht

1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG

In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG können Sie die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr zum eingegebenen Streitwert einsehen.

RVG-Gebühr gem. § 13 RVG (1,0 - 1,2 - 1,3)

An dieser Stelle können Sie die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert sehen.

Prozesskosten I. Instanz

Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert.

Prozesskosten II. Instanz

Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert.

Kostenrisiko

In der Zeile Kostenrisiko können Sie die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen einsehen. Die Höhe ist von Ihren Eingaben und von Ihrer Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

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Senden

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Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.

Drucken

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Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

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Hier verlassen Sie die Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

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Hier verlassen Sie die Programmfunktion.