Kostenrisiko

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Kostenrisiko

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Kategorie: Berechnungen
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Allgemeines

Berechnungen Kostenrisiko neu.PNG

Mit der Programmfunktion Z AltGr D.png kann das Kostenrisiko für alle drei Instanzen für die Parteien berechnet werden. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Gegenstandswert / Streitwert

Hier wird der Gegenstandswert / Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Umsatzsteuer

Hier wird die Umsatzsteuer mit derzeit 19 Prozent angezeigt. Diese kann bei Bedarf verändert werden.

Anzahl Mandanten

Sollen die Gebühren für mehrere Auftraggeber auf Mandantenseite berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Anzahl Gegner

Hier kann die Anzahl der Gegner eingegeben werden.

Anzahl gegnerische Rechtsanwälte

Lassen sich mehrere Gegner jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten, kann hier die Anzahl der gegnerischen Rechtsanwälte eingetragen werden.

Bei einer ungleichen Anzahl von Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten, werden zunächst so lange Paarungen aus Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten gebildet, bis die gegnerischen Anwälte vollständig mit Gegnern belegt sind. Noch überzählige Gegner werden dem letzten gegnerischen Rechtsanwalt zugeschlagen. Für diesen werden die Gebühren entsprechend Nr. 1008 VV RVG erhöht.

Mit 1. Instanz

Hier kann die 1. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 1. Instanz berechnet wird.

Mit 2. Instanz

Hier kann zusätzlich zur 1. Instanz die 2. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 2. Instanz berechnet wird. Es kann aber auch nur das Kostenrisiko für die 2. Instanz berechnet werden, indem die 1. Instanz deaktiviert wird.

Mit 3. Instanz

Hier kann zusätzlich zur 1. und 2. Instanz die 3. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 3. Instanz berechnet wird. Es kann auch nur das Kostenrisiko für die 3. Instanz berechnet werden, indem die 1. und 2. Instanz deaktiviert werden.

Mit außergerichtlicher Vertretung

Soll das Kostenrisiko unter Berücksichtigung auch der außergerichtlichen Vertretung berechnet werden, muss diese aktiviert werden.

Mit Einigung

Wird in einem Verfahrensstadium eine Einigung erzielt, kann diese aktiviert und das Kostenrisiko hierfür berechnet werden. Die Einigungsgebühr wird immer für die höchste aktivierte Instanz berechnet.

Geschäftsgebühr 2300 VV RVG

Weicht die Geschäftsgebühr von der voreingestellten 1,3 Gebühr ab, kann diese abweichende Gebühr hier eingetragen werden.

Einigungsgebühr 1000 VV RVG

Wird im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung eine Einigung erzielt, wird diese hier berechnet und angezeigt. Die Einigungsgebühr wird hier jedoch nur berechnet, wenn keine der Instanzen aktiviert ist.

Auslagenpauschale 7002 VV RVG

Hier wird automatisch die auf die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG anfallende Auslagenpauschale angezeigt; diese kann auch mit einem anderen Betrag überschrieben werden.

Umsatzsteuer 7008 VV RVG

Die auf die vorstehenden Beträge anfallende Umsatzsteuer wird in Höhe des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes berechnet.

Summe außergerichtlich

Gesamtbetrag der vorstehenden außergerichtlichen Kosten inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Dieser Betrag fließt in den Betrag Gesamtkostenrisiko unterhalb der 1. Instanz ein.

Streitwert

Hier kann ein vom Gegenstandswert / Streitwert des Kopfteils abweichender Streitwert eingegeben werden, für den die gerichtlichen Kosten berechnet werden sollen.

Vergleichsmehrwert

Im Fall einer Einigung über nicht rechtshängige Angelegenheiten kann hier der Vergleichsmehrwert eingetragen werden. Die Verfahrensgebühr für die Protokollierung einer Einigung sowie die weitere Einigungsgebühr wird dann in der höchsten aktiven Instanz berechnet.

Eigene Anwaltskosten / Gegnerische Anwaltskosten

Durch Anklicken der Pfeiltasten (Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten unten.png und Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten oben.png) kann die Anzeige der Gebühren ein- bzw. ausgeklappt werden, wobei die manuell ausfüllbaren Felder stets angezeigt werden.

Auslagen 7001, 7002 VV RVG

Voreingestellt wird die Auslagenpauschale nach Ziffer 7002 VV RVG für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 EUR. Es können jedoch auch abweichend davon die tatsächlichen, höheren Entgelte für Post- und Telekommunikation eingetragen und bei der Berechnung des Kostenrisikos berücksichtigt werden.

Sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG

Hier können sonstige Auslagen nach Teil 7 VV RVG für die Berechnung eingetragen werden.

Weitere Kosten

Hier können weitere Kosten wie z.B. Sachverständigenkosten für die Berechnung eingetragen werden.

Quotentabelle

Berechnungen Kostenrisiko button Quotentabelle.png

Wechselt zur Quotentabelle

Funktionen in der Abschlussleiste

E-Akte

Z E Akte.png

Die Daten der Übersichtstabelle werden in der E-Akte gespeichert.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.

E-Mail

Z Senden 3.png

Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief  - versendet werden.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Berechnung wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Die Programmfunktion wird beendet.