Kostenrisiko Quotentabelle: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Quotentafel sehen Sie in einer Übersicht das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten. Soll der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Wert ist Klageforderung (bei der Berechnung auf Grundlage der BRAGO wird der Streitwert automatisch einbezogen).
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Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung Wert ist Klageforderung wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.
 
 
Es handelt sich um eine Übersicht innerhalb der Programmfunktion Kostenrisiko. Um sich die Quotentafel anzeigen zu lassen, klicken Sie auf [[Datei:pfeil rechts 2.png]] im Kostenrisiko.
 
 
 
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
  
 
===PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung===
 
===PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung===
Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
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Bei Wahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
  
 
===Wert===
 
===Wert===
Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
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Der Streitwert wird eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
  
 
===Auftraggeber===
 
===Auftraggeber===
Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein.  
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Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
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Für die Berechnung der Gebühren für mehrere Auftraggeber kann hier die Eingabe erfolgen. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
  
 
===Auftraggeber Gegenseite===
 
===Auftraggeber Gegenseite===
Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.
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Die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite kann hier erfolgen.
  
 
===1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren===
 
===1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren===
In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach.
 
  
Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
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Die Anzahl der Gerichtsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Die Gerichtsgebühren finden sich in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG).
  
 
===1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren===
 
===1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren===
Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.
 
  
Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
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Die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
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Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
  
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
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===Berechnung mit Mehrwertsteuer===
  
===Berechnung mit Mehrwertsteuer===
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Mit dieser Einstellung wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer mit berücksichtigt.
Wählen Sie Berechnung inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.
 
  
 
===Mit außergerichtlichen Gebühren===
 
===Mit außergerichtlichen Gebühren===
Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
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Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die außergerichtlichen Gebühren mit berücksichtigt.
  
 
===Mit Anwaltskosten Gegenseite===
 
===Mit Anwaltskosten Gegenseite===
Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
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Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die gegnerischen Anwaltskosten mit berücksichtigt.
  
 
===Gegenseite Einzelvertretung===
 
===Gegenseite Einzelvertretung===
Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
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Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist und wird gewählt, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
  
 
===Wert ist Klageforderung===
 
===Wert ist Klageforderung===
Wählen Sie diese Einstellung, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll.  
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Wenn Sie die Einstellung deaktivieren, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc. handelt.
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Diese Einstellung wird gewählt, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll.  
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Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.
  
 
===12 a ArbGG===
 
===12 a ArbGG===
Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.
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Bei Wahl dieser Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.
  
 
===Quotentabelle===
 
===Quotentabelle===
  
====Zu berechnende Quote 1/10====
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====Zu berechnende Quote====
Geben Sie hier die zu berechnende Quote ein. Standardmäßig wird diese mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.
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Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.
  
 
====Kläger====
 
====Kläger====
In der Tabellenspalte Kläger sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung.  
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Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.  
  
 
Beispiele:  
 
Beispiele:  
 
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
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====I. Instanz====
 
====I. Instanz====
  
In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung.
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Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.  
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Beispiele:  
 
Beispiele:  
  
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====2 Instanzen====
 
====2 Instanzen====
In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Kläger auf der linken Seite.
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Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
  
 
Beispiele:  
 
Beispiele:  
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====Beklagter====
 
====Beklagter====
In der Tabellenspalte Beklagter sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung.  
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Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
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Beispiele:  
 
Beispiele:  
 
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
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====I. Instanz Beklagter====
 
====I. Instanz Beklagter====
  
In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Beklagten) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten in der ersten Instanz, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste.
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Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
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Beispiele:  
 
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*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
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====2 Instanzen Beklagter====
 
====2 Instanzen Beklagter====
In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Beklagten) der Übersichtsliste Quotentafel sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten für zwei Instanzen, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste.
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Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
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Beispiele:  
 
Beispiele:  
  
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*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.
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==Funktionen in der Abschlussleiste==
 
==Funktionen in der Abschlussleiste==

Version vom 23. August 2017, 13:05 Uhr

Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko > Quotentabelle

Allgemeines

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Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung Wert ist Klageforderung wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Bei Wahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Der Streitwert wird eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Für die Berechnung der Gebühren für mehrere Auftraggeber kann hier die Eingabe erfolgen. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite kann hier erfolgen.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

Die Anzahl der Gerichtsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Die Gerichtsgebühren finden sich in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG).

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert. Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.

Berechnung mit Mehrwertsteuer

Mit dieser Einstellung wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer mit berücksichtigt.

Mit außergerichtlichen Gebühren

Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die außergerichtlichen Gebühren mit berücksichtigt.

Mit Anwaltskosten Gegenseite

Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die gegnerischen Anwaltskosten mit berücksichtigt.

Gegenseite Einzelvertretung

Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist und wird gewählt, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.

Wert ist Klageforderung

Diese Einstellung wird gewählt, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll. Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.

12 a ArbGG

Bei Wahl dieser Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.

Quotentabelle

Zu berechnende Quote

Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.

Kläger

Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

I. Instanz

Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

2 Instanzen

Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.

Beklagter

Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

I. Instanz Beklagter

Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

2 Instanzen Beklagter

Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.


Funktionen in der Abschlussleiste

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Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Hier verlassen Sie die Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

Z Schließen 5.png

Hier verlassen Sie die Programmfunktion.