Kostenrisiko Quotentabelle: Unterschied zwischen den Versionen

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rect 155 94 404 113 [[Kostenrisiko_Quotentafel#PKH-Bewilligung_ohne_Ratenzahlung|Wählen Sie PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.]]
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rect 155 94 404 113 [[Kostenrisiko_Quotentafel#PKH-Bewilligung_ohne_Ratenzahlung|Bei Wahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.]]
rect 9 126 216 148 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Wert|Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.]]
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rect 9 126 216 148 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Wert|Der Streitwert wird eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.]]
rect 16 160 223 177 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Auftraggeber|Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.]]
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rect 16 160 223 177 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Auftraggeber|Für die Berechnung der Gebühren für mehrere Auftraggeber kann hier die Eingabe erfolgen. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.]]
rect 16 185 216 200 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Auftraggeber_Gegenseite|Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.]]
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rect 16 185 216 200 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Auftraggeber_Gegenseite|Die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite kann hier erfolgen.]]
rect 342 126 396 207 [[Kostenrisiko_Quotentafel#1._Inst..2C_2._Inst._-_Gerichtsgeb.C3.BChren|In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach. Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein.]]
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rect 342 126 396 207 [[Kostenrisiko_Quotentafel#1._Inst..2C_2._Inst._-_Gerichtsgeb.C3.BChren|Die Anzahl der Gerichtsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Die Gerichtsgebühren finden sich in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG).]]
rect 405 130 455 207 [[Kostenrisiko_Quotentafel#1._Inst..2C_2._Inst._-_RA-Geb.C3.BChren|Geben Sie hier die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie eine 0 ein. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert. Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.]]
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rect 405 130 455 207 [[Kostenrisiko_Quotentafel#1._Inst..2C_2._Inst._-_RA-Geb.C3.BChren|Die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert. Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.]]
rect 475 130 711 148 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Berechnung_mit_Mehrwertsteuer|Wählen Sie Berechnung inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.]]
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rect 475 130 711 148 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Berechnung_mit_Mehrwertsteuer|Mit dieser Einstellung wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer mit berücksichtigt.]]
rect 475 152 714 163 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Mit_au.C3.9Fergerichtlichen_Geb.C3.BChren|Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.]]
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rect 475 152 714 163 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Mit_au.C3.9Fergerichtlichen_Geb.C3.BChren|Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die außergerichtlichen Gebühren mit berücksichtigt.]]
rect 470 170 696 185 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Mit_Anwaltskosten_Gegenseite|Wählen Sie diese Einstellung, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.]]
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rect 470 170 696 185 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Mit_Anwaltskosten_Gegenseite|Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die gegnerischen Anwaltskosten mit berücksichtigt.]]
rect 497 188 699 200 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Gegenseite_Einzelvertretung|Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.]]
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rect 497 188 699 200 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Gegenseite_Einzelvertretung|Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist und wird gewählt, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.]]
rect 475 200 648 217 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Wert_ist_Klageforderung|Wählen Sie diese Einstellung, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll. Wenn Sie die Einstellung deaktivieren, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc. handelt.]]
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rect 475 200 648 217 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Wert_ist_Klageforderung|Diese Einstellung wird gewählt, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll. Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.]]
rect 472 219 590 234 [[Kostenrisiko_Quotentafel#12_a_ArbGG|Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.]]
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rect 472 219 590 234 [[Kostenrisiko_Quotentafel#12_a_ArbGG|Bei Wahl dieser Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.]]
rect 16 263 208 291 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Zu_berechnende_Quote_1.2F10|Geben Sie hier die zu berechnende Quote ein. Standardmäßig wird diese mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.]]
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rect 16 263 208 291 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Zu_berechnende_Quote_1.2F10|Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.]]
rect 21 313 138 552 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Kl.C3.A4ger|In der Tabellenspalte Kläger sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Beispiele: Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.]]
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rect 21 313 138 552 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Kl.C3.A4ger|Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.]]
rect 152 315 272 554 [[Kostenrisiko_Quotentafel#I._Instanz|In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Beispiele: Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.]]
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rect 152 315 272 554 [[Kostenrisiko_Quotentafel#I._Instanz|Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.]]
rect 285 313 393 554 [[Kostenrisiko_Quotentafel#2_Instanzen|In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Kläger auf der linken Seite. Beispiele: Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.]]
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rect 285 313 393 554 [[Kostenrisiko_Quotentafel#2_Instanzen|Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.]]
rect 405 311 523 557 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Beklagter|In der Tabellenspalte Beklagter sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Beispiele: Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
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rect 405 311 523 557 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Beklagter|Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
rect 534 311 652 559 [[Kostenrisiko_Quotentafel#I._Instanz_Beklagter|In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Beklagten) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten in der ersten Instanz, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste. Beispiele: Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
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rect 534 311 652 559 [[Kostenrisiko_Quotentafel#I._Instanz_Beklagter|Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
rect 662 311 778 552 [[Kostenrisiko_Quotentafel#2_Instanzen_Beklagter|In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Beklagten) der Übersichtsliste Quotentafel sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten für zwei Instanzen, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste. Beispiele: Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
+
rect 662 311 778 552 [[Kostenrisiko_Quotentafel#2_Instanzen_Beklagter|Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein. Beispiele: 1. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt. 2. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. 3. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.]]
 
rect 89 986 191 1027 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Zur.C3.BCck|Wechselt zu Kostenrisiko]]
 
rect 89 986 191 1027 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Zur.C3.BCck|Wechselt zu Kostenrisiko]]
 
rect 192 986 290 1027 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Senden|Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.]]
 
rect 192 986 290 1027 [[Kostenrisiko_Quotentafel#Senden|Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.]]

Version vom 23. August 2017, 17:46 Uhr

Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko > Quotentabelle

Allgemeines

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Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung Wert ist Klageforderung  wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Bei Wahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Der Streitwert wird eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Für die Berechnung der Gebühren für mehrere Auftraggeber kann hier die Eingabe erfolgen. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite kann hier erfolgen.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

Die Anzahl der Gerichtsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Die Gerichtsgebühren finden sich in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG).

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert. Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.

Berechnung mit Mehrwertsteuer

Mit dieser Einstellung wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer mit berücksichtigt.

Mit außergerichtlichen Gebühren

Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die außergerichtlichen Gebühren mit berücksichtigt.

Mit Anwaltskosten Gegenseite

Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die gegnerischen Anwaltskosten mit berücksichtigt.

Gegenseite Einzelvertretung

Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist und wird gewählt, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.

Wert ist Klageforderung

Diese Einstellung wird gewählt, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll. Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.

12 a ArbGG

Bei Wahl dieser Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.

Quotentabelle

Zu berechnende Quote

Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.

Kläger

Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

I. Instanz

Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

2 Instanzen

Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.

Beklagter

Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

I. Instanz Beklagter

Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

2 Instanzen Beklagter

Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.

Beispiele:

  • Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt.
  • Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
  • Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

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