Kostenrisiko Quotentabelle: Unterschied zwischen den Versionen

(Allgemeines)
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 5: Zeile 5:
 
[[Datei:Berechnungen Kostenrisiko Quotentabelle.png|link=]]
 
[[Datei:Berechnungen Kostenrisiko Quotentabelle.png|link=]]
  
Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung ''Wert ist Klageforderung''  wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.
+
Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung ''Wert ist Klageforderung''  wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.
  
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
  
===PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung===
+
===Streitwert ist Klageforderung===
  
Bei Wahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
+
Diese Einstellung ist voreingestellt, sodass bei dem Streitwert, der auch die Klageforderung ist, diese betragsmäßig je nach Prozent / Quote mit eingerechnet wird. Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Prozent / Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Prozent / Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.
  
===Wert===
+
===Abweichende Klageforderung===
  
Der Streitwert wird eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
+
Diese Einstellung wird gewählt, wenn die Klageforderung vom Streitwert abweicht und diese betragsmäßig je nach Quote mit berücksichtigt werden soll.
  
===Auftraggeber===
+
===Quoten- / Prozentansicht===
  
Für die Berechnung der Gebühren für mehrere Auftraggeber kann hier die Eingabe erfolgen. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
+
Hier kann gewählt werden, ob die Berechnung in der Quoten- oder Prozentansicht angezeigt werden soll.: Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1 / 10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 0 / 100 möglich.
 +
 +
Bei der Prozentansicht wird prozentual das Obsiegen / Verlieren berechnet und in 1 %-Schritten angezeigt.
  
===Auftraggeber Gegenseite===
+
Beispiele:
 +
Die Prozent- oder Quotenangabe von 0 bedeutet, dass der Kläger den streitigen Betrag überhaupt nicht erhält, also im Prozess vollständig unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat und der Beklagte weder Kosten tragen muss noch (teilweise) auf die Klageforderung zahlen muss.
  
Die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite kann hier erfolgen.
+
Die Prozent- oder Quotenangabe von 50 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des streitigen Betrages erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat und der Beklagte die Hälfte des streitigen Betrages sowie die hälftigen Kosten zahlen muss.
  
===1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren===
+
Die Prozent- oder Quotenangabe von 100 bedeutet, dass der Kläger den streitigen Betrag vollständig erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also vollständig obsiegt und der Beklagte die gesamte Forderung sowie sämtliche Kosten zahlen muss.
 +
 +
Rot hervorgehobene Prozent- bzw. Quotenangaben geben den Punkt an, an dem der Kläger / Beklagte unter Berücksichtigung der Klageforderung / Streitwert wirtschaftlich weder ein Plus noch ein Minus verzeichnet.
  
Die Anzahl der Gerichtsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Die Gerichtsgebühren finden sich in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG).
+
===Kläger / Beklagte  – 1. Instanz, 2. Instanz und ggf. 3. Instanz===
  
===1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren===
+
Hier wird unter Berücksichtigung des streitigen Betrages die Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses eines um eine Geldforderung geführten Prozesses nach Quoten des Obsiegens / Verlierens für alle aktivierten Instanzen unter Einbeziehung des streitigen Betrages angezeigt.
 
 
Die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren kann hier erfolgen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Ist dies nicht gewünscht, kann das Eingabefeld leer bleiben. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
 
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
 
 
 
===Berechnung mit Mehrwertsteuer===
 
 
 
Mit dieser Einstellung wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer mit berücksichtigt.
 
 
 
===Mit außergerichtlichen Gebühren===
 
 
 
Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die außergerichtlichen Gebühren mit berücksichtigt.
 
 
 
===Mit Anwaltskosten Gegenseite===
 
 
 
Mit dieser Einstellung werden bei der Berechnung des Kostenrisikos die gegnerischen Anwaltskosten mit berücksichtigt.
 
 
 
===Gegenseite Einzelvertretung===
 
 
 
Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist und wird gewählt, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
 
 
 
===Wert ist Klageforderung===
 
 
 
Diese Einstellung wird gewählt, wenn es sich bei dem Streitwert um eine Klageforderung handelt und diese betragsmäßig je nach Quote miteingerechnet werden soll.
 
Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.
 
 
 
===12 a ArbGG===
 
 
 
Bei Wahl dieser Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.
 
 
 
===Quotentabelle===
 
 
 
====Zu berechnende Quote====
 
 
 
Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.
 
 
 
====Kläger====
 
 
 
Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
 
 
====I. Instanz====
 
 
 
Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
 
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
 
 
====2 Instanzen====
 
 
 
Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
 
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.
 
 
 
====Beklagter====
 
 
 
Die Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.
 
 
 
====I. Instanz Beklagter====
 
 
 
Die Quotelungen in der I. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.
 
 
 
====2 Instanzen Beklagter====
 
 
 
Die Quotelungen in der II. Instanz für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten werden angezeigt, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, muss die Einstellung Streitwert ist Klageforderung gesetzt sein.
 
 
 
Beispiele:
 
 
 
*Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt.
 
*Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat.
 
*Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.
 
  
 
==Funktionen in der Abschlussleiste==
 
==Funktionen in der Abschlussleiste==
  
===Zurück===
+
===E-Mail===
 
 
[[Datei:pfeil links 2.png]]
 
 
 
Wechselt zu [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenrisiko Kostenrisiko]
 
  
===Senden===
+
[[Datei:Z_Senden_3.png|link=]]
[[Datei:Z_Senden_3.png]]
 
  
Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum ''E-Brief''  - versendet werden.
+
Die Quotentabelle kann per E‑Mail versendet werden.
 
 
===E-Brief===
 
[[Datei:Z_E_Brief_3.png]]
 
 
 
Startet den [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Brief E‑Brief] und fügt die Berechnung als Anlage bei.
 
 
 
===Clipboard===
 
 
 
[[Datei:Z_Clipboard_3.png]]
 
 
 
Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.
 
  
 
===Drucken===
 
===Drucken===
  
[[Datei:Z_Drucken_4.png]]
+
[[Datei:Z_Drucken_4.png|link=]]
  
Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
+
Die Tabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
  
 
===OK und Schließen===
 
===OK und Schließen===
  
[[Datei:Z_Ok_2.png]]
+
[[Datei:Z_Ok_2.png|link=]]
 
 
Speichern und beenden der Programmfunktion.
 
 
 
===Abbruch und Schließen===
 
[[Datei:Z_Schließen_5.png]]
 
  
Verlassen der Programmfunktion.
+
Die Programmfunktion wird beendet.
  
 
[[Category:Berechnungen]]
 
[[Category:Berechnungen]]

Version vom 13. Mai 2019, 10:14 Uhr

Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko > Quotentabelle

Allgemeines

Berechnungen Kostenrisiko Quotentabelle.png

Die Quotentabelle weist das Gesamtkostenrisiko für Kläger und Beklagten aus. Mit der Einstellung Wert ist Klageforderung  wird der Streitwert in die Berechnung mit einbezogen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Streitwert ist Klageforderung

Diese Einstellung ist voreingestellt, sodass bei dem Streitwert, der auch die Klageforderung ist, diese betragsmäßig je nach Prozent / Quote mit eingerechnet wird. Wird diese Einstellung deaktiviert, werden nur die Gerichtskosten und RA-Gebühren je nach Prozent / Quote berücksichtigt. Dies ermöglicht die Feststellung des Kostenrisikos je nach Prozent / Quote, wenn es sich bei dem Streitwert nicht um eine Klageforderung handelt, sondern beispielsweise um Ansprüche auf Herausgabe, Auskunft, Unterlassung etc.

Abweichende Klageforderung

Diese Einstellung wird gewählt, wenn die Klageforderung vom Streitwert abweicht und diese betragsmäßig je nach Quote mit berücksichtigt werden soll.

Quoten- / Prozentansicht

Hier kann gewählt werden, ob die Berechnung in der Quoten- oder Prozentansicht angezeigt werden soll.: Die zu berechnende Quote wird standardmäßig mit 1 / 10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 0 / 100 möglich.

Bei der Prozentansicht wird prozentual das Obsiegen / Verlieren berechnet und in 1 %-Schritten angezeigt.

Beispiele: Die Prozent- oder Quotenangabe von 0 bedeutet, dass der Kläger den streitigen Betrag überhaupt nicht erhält, also im Prozess vollständig unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat und der Beklagte weder Kosten tragen muss noch (teilweise) auf die Klageforderung zahlen muss.

Die Prozent- oder Quotenangabe von 50 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des streitigen Betrages erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat und der Beklagte die Hälfte des streitigen Betrages sowie die hälftigen Kosten zahlen muss.

Die Prozent- oder Quotenangabe von 100 bedeutet, dass der Kläger den streitigen Betrag vollständig erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also vollständig obsiegt und der Beklagte die gesamte Forderung sowie sämtliche Kosten zahlen muss.

Rot hervorgehobene Prozent- bzw. Quotenangaben geben den Punkt an, an dem der Kläger / Beklagte unter Berücksichtigung der Klageforderung / Streitwert wirtschaftlich weder ein Plus noch ein Minus verzeichnet.

Kläger / Beklagte – 1. Instanz, 2. Instanz und ggf. 3. Instanz

Hier wird unter Berücksichtigung des streitigen Betrages die Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses eines um eine Geldforderung geführten Prozesses nach Quoten des Obsiegens / Verlierens für alle aktivierten Instanzen unter Einbeziehung des streitigen Betrages angezeigt.

Funktionen in der Abschlussleiste

E-Mail

Z Senden 3.png

Die Quotentabelle kann per E‑Mail versendet werden.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Tabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Die Programmfunktion wird beendet.