Kostenrisiko Quotentabelle

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Quotentafel

Zu berechnende Quote 1/10

Geben Sie hier die zu berechnende Quote ein. Standardmäßig wird diese mit 1/10 vorgeschlagen. Die Eingabe ist bis zu einer maximalen Quote von 1/99 möglich.

Kläger

In der Tabellenspalte Kläger sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung.

Beispiele:

Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

I. Instanz

In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Beispiele:

Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den Streitwert überhaupt nicht erhält, also im Prozess unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der ersten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt.

2 Instanzen

In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Kläger) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Klägers, berücksichtigt werden standardmäßig die Kosten. Soll zusätzlich der Streitwert mit einbezogen werden, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Kläger auf der linken Seite.

Beispiele:

Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Kläger in beiden Instanzen den Streitwert überhaupt nicht erhält, also in beiden Prozessen unterliegt, und die gesamten Kosten zu tragen hat. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz die Hälfte des Streitwerts erhält und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Kläger in der zweiten Instanz den gesamten Streitwert erhält und keine Kosten zu tragen hat, in zweiter Instanz also obsiegt.

Beklagter

In der Tabellenspalte Beklagter sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Beispiele:

Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

I. Instanz

In der Tabellenspalte 1. Instanz (für den Beklagten) sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten in der ersten Instanz, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste. Beispiele:

Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in erster Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte in der ersten Instanz den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.

2 Instanzen

In der Tabellenspalte 2 Instanzen (für den Beklagten) der Übersichtsliste Quotentafel sehen Sie Quotelungen für den Fall eines Unterliegens/Obsiegens des Beklagten für zwei Instanzen, wobei die Kosten standardmäßig berücksichtigt werden. Möchten Sie zusätzlich den Streitwert in die Berechnung einbeziehen, wählen Sie die Einstellung Streitwert ist Klageforderung. Die Quotelungen entnehmen Sie der Spalte Beklagter links in der Mitte der Übersichtsliste. Beispiele:

Die Quotelung 10/10 bedeutet, dass der Beklagte in beiden Instanzen vom Streitwert nichts zu bezahlen und keine Kosten zu tragen hat, im gesamten Prozess also obsiegt. Die Quotelung 5/10 bedeutet, dass der Beklagte in zweiter Instanz die Hälfte des Streitwerts und die Kosten zur Hälfte zu tragen hat. Die Quotelung 0/10 bedeutet, dass der Beklagte den gesamten Streitwert und die gesamten Kosten zu tragen hat, also im Prozess unterliegt.


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