Kostensollstellung

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Kostensollstellung

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Kategorie: Aktenkonto
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Allgemeines

Datei:Aktko Kostensollstellung.gif

Sollstellungen und Merkposten für Vorschussrechnungen werden regelmäßig im Rahmen der Rechnungsstellung im Programmbereich Gebühren erzeugt. Rechnungen und Vorschussrechnungen werden regelmäßig mit der Programmfunktion Gutschrift storniert. Dabei werden Aktenkonto und Offene Posten angesprochen und Belege erzeugt. Nur in Ausnahmefällen ist die Nutzung der Kostensollstellung sinnvoll, die keine Belege erzeugt, z. B. für die Übernahme einer alten Sollstellung/Rechnung aus einem gelöschten Aktenkonto oder einer früheren Buchhaltung oder für das Storno einer Sollstellung, die aus der ZV durchgebucht wurde. Umbuchungen von Guthaben (z. B. vorhandenes Fremdgeld auf offene Gebühren) können in dieser Programmfunktion mit → Drag & Drop durchgeführt werden.


Funktionen in der Toolbar

Neu

Datei:Aktenkonto Kostensollstellung Neu.png

Folgende Buchungsarten stehen in der Programmfunktion Kostensollstellung zur Verfügung:

8 RA-/Notarkosten
9 Vorschussrechnung
V Vorschussforderung
H Hebegebühr
S Storno Gebührensollstellung
W Storno Vorschussrechnung
T Textzwischenzeile
U Saldenübernahme
Z Kostenzinsen


8 RA-/Notarkosten

Diese Buchungsart (Betrag mit folgendem S oder - Zeichen) bedeutet eine Sollstellung an Gebühren. Eine Buchung im Journal erfolgt nicht.

Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Programmbereiche Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der Zwangsvollstreckung heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll.

Sie können diese Buchungsart unter Kostensollstellung TK Kostensollstellung.png aufrufen.
Korrektur
Eine Korrektur der Sollstellung wird in der Regel automatisch erzeugt, indem Sie die Programmfunktion Korrekturrechnung aufrufen. Das ist für Sollstellungen mit Rechnungsnummern das einzige Vorgehen, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die Buchungsart → S Storno Gebührensollstellung ist nur zur Korrektur von Sollstellungen ohne Rechnungsnummer vorgesehen.

9 Vorschussrechnung

Sie erstellen und buchen eine Vorschussrechnung in der Regel über Kostenrechnung RVG usw. mit der Option Vorschussrechnung oder über Vorschussrechnung. Die Erfassung über die Buchungsart 9 ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, weil dabei eine Rechnungsnummer, aber kein Beleg erzeugt wird. Diese Buchungsart (Betrag mit folgendem S oder - Zeichen) erzeugt nur einen Merkposten in der Betragsspalte des Aktenkontos und in den offenen Posten. Es wird keine der drei Bereiche des Aktenkontos angesprochen und eine Buchung im Journal erfolgt nicht.
Korrektur
Eine Korrektur ist in der Regel nicht erforderlich, weil Vorschussrechnungen bei der Erstellung einer Gebührenrechnung verrechnet werden können. Falls ausnahmsweise doch eine Korrektur unumgänglich ist, wählen Sie bitte den Weg über Gutschrift; dabei ist nur eine Vollgutschrift möglich.

V Vorschussforderung

Bei dieser Buchungsart wird lediglich in der Betragspalte des Aktenkontos ein Vermerk hinterlegt. Wahlweise kann dabei in die Offene Posten Liste gebucht werden oder nicht.

Die Buchungsart steht nur für die Aktenkonten zur Verfügung, bei denen der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, ist die Buchungsart 9 Vorschussrechnung zu verwenden.

Der Saldo des Aktenkontos wird nicht verändert, da keine Gebührensollstellung erzeugt wird. Wenn der Mandant diese Vorschussanforderung zahlt, weist das Aktenkonto ein Guthaben an Gebühren aus und dieses wird bei der Endabrechnung über das Gebührenprogramm automatisch berücksichtigt.


H Hebegebühr
S Storno Gebührensollstellung
W Storno Vorschussrechnung
T Textzwischenzeile
U Saldenübernahme
Z Kostenzinsen
F Fotokopien

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen

Kostensollstellung - Umbuchen durch Drag & Drop

Datei:Aktko Kostensollstellung Umbuchen.gif

Sie können mit dem Mauszeiger Beträge verschieben und so Guthaben auf offene Gebühren umbuchen.

Die Umbuchung wird in den Aktenkonten, im Journal und in der Offene Posten-Liste gespeichert. Es ist nur möglich, Guthabenbeträge umzubuchen. Diese Programmfunktion ist nur in bestimmten Konstellationen zu nutzen. Umbuchungen, die Sie hierüber nicht tätigen können, führen Sie bitte weiterhin in der Finanzbuchhaltung durch.

Von Fremdgeld

Dies sind die Angaben zum Guthaben auf dem betreffenden Aktenkonto, z. B. Fremdgeld. Sowohl der Betrag, als auch das Sachkonto lassen sich ändern. Der angezeigte Saldo ist der Saldo vor Umbuchung.

Auf Gebühren

Dies sind die Angaben zu den offenen Gebühren auf dem entsprechenden Aktenkonto, auf die die Umbuchung erfolgt. Sowohl der Betrag, als auch Sachkonto und Steuersatz lassen sich ändern. Der angezeigte Saldo ist der Saldo vor Umbuchung. Die dazugehörige Rechnungsnummer kann ausgewählt werden, um die Zahlung in der Offene Posten-Liste zu speichern.

Ausgleichen von offenen Rechnungen

Die zur Umbuchung gehörende Rechnungsnummer kann ausgewählt werden, um die Zahlung in der Offene Posten-Liste zu speichern.

OK

Z Ok.png

Hierüber wird die Umbuchung sowohl im Aktenkonto, Journal und in der Offene Posten-Liste gespeichert.

Abbruch

Z Schließen.png

Die Umbuchung wird verworfen, eine Speicherung wird nicht durchgeführt.