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Lohn & Gehalt

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Im Folgenden sind die häufig in der Praxis zum Jahresanfang auftretenden Fragen zusammengefasst. Zu jeder Frage sind kurze, praxisrelevante Lösungsvorschläge dargestellt.


1. Wie werden die Lohnsteuerbescheinigungen des aktuellen Jahres für die Mitarbeiter erstellt?

Entsprechend des Jahres, für welches die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden sollen, wird das Berechnungsdatum eingegeben oder über das Kalender-Icon gewählt. Durch das Berechnungsdatum wird das Jahr der Bearbeitung gesteuert.

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Dadurch ist das entsprechende Jahr sichtbar und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung kann erstellt werden.

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2. Wie wird die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt?
Unter dem Punkt Anzeige der gesendeten Lohnsteuerbescheinigungen können die bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen eingesehen werden.

Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist wie nachstehend vorzugehen: a) Wählen Sie den richtigen Monat und den Mitarbeiter aus, für den die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden soll. b) Geben Sie das Passwort für die Zertifikatsdatei ein. c) Mithilfe der Schaltflächen 1. bis 4. können die Daten geprüft und gesendet werden.

Das Protokoll kann frühestens am nächsten Kalendertag angefordert und gedruckt werden.

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3. Wie werden die Sozialversicherungs-Jahresmeldungen für das Vorjahr erstellt?
Die SV-Jahresmeldungen können nur im aktuellen Jahr (z. B. Berechnungsdatum 02.01.2022) für das Vorjahr (2021) erstellt werden.

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Ebenfalls kann hier die UV-Jahresmeldung für das Vorjahr erstellt werden. Es entstehen Meldungen mit dem Meldegrund 92, der Zeitraum dieser Meldung ist immer der 01.01.-31.12., unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters. Arbeitsstunden sind hier nicht mehr anzugeben.

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Mit dieser Programmfunktion können die Werte zur Berufsgenossenschaft für das Vorjahr aufgerufen werden. Für die Kalenderjahre 2017 und 2018 ist die Meldung noch mit dem Papier-Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder per Internet-Meldung vorzunehmen, seit dem 01.01.19 muss die Meldung per „Digitalem Lohnnachweis” erfolgen (beispielsweise sv.net).

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4. Wie werden seit 01.01.2019 die Elektronischen Beitragsnachweise, SV-Meldungen und UV-Jahresmeldungen übermittelt?
Die bisherige Anwendung sv.net classic wurde zum 31.12.2017 eingestellt. Es ist daher für die Benutzer von Lohn/Gehalt notwendig, das neue sv.net comfort oder sv.net standard zu nutzen.

Durch die Umstellungen bei sv.net kann das Programm nicht mehr aus RA-MICRO gestartet werden, daher wurden auch alle Anbindungen aus RA-MICRO entfernt. Die Betragsnachweise, SV-Meldungen und die UV-Jahresmeldungen müssen weiterhin mit sv.net übermittelt werden, daher ist das sv.net manuell zu starten und die Daten sind manuell zu übergeben.

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5. Wie wird der individuelle Zusatzbeitrag zu den einzelnen Krankenkassen gespeichert?
Nach dem Jahreswechsel wird programmseitig automatisch die neue Datenbank in Lohn/Gehalt angelegt. Im Anschluss müssen die monatlichen Grunddaten auf Richtigkeit überprüft werden. Meist müssen für das neue Jahr die KV-Beitragssätze angepasst werden, weil sich der individuelle Zusatzbeitrag geändert hat.

Der individuelle Zusatzbeitrag zum KV-Beitragssatz ist wie folgt zu speichern:

In Monatliche Grunddaten ändern sollte die Änderung von Januar bis Dezember erfolgen.

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Unter KV-Beitragssätze wird die entsprechende Krankenkasse per Doppelklick oder über Bearbeiten gewählt. Im Beitragssatzbearbeitungsfenster wird auf den allgemeinen Beitragssatz (14,6) der individuelle Beitragssatz hinzugerechnet und eingegeben.

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An dieser Stelle sind auch die Umlagesätze anzupassen.

6. Abrechnungsfragen in der Corona-Situation (Kurzarbeit, Quarantäne, Corona-Bonus)

In unserem Handbuch Kurzarbeit und Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Corona-Krise finden Sie ausführliche Beschreibungen zu den möglichen Abrechnungen.