Mahnschreiben
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Mahnschreiben | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Hat der Schuldner auf einen Zahlungsanspruch des Gläubigers hin trotz Fälligkeit der Forderung nicht gezahlt, kann mit Hilfe der Programmfunktion Vorgerichtliches Mahnschreiben unter erneuter Fristsetzung und unter Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall der Nichtzahlung zum Fristablauf gemahnt werden.
Anders als bei der Vollstreckungsandrohung handelt es sich beim Vorgerichtlichen Mahnschreiben um eine Zahlungsaufforderung bei noch nicht titulierter Forderung.
Zugleich mit dem Mahnschreiben kann ein Übersendungsanschreiben erstellt und auf Wunsch mit einer Vergütungsberechnung versehen werden. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren können ins Aktenkonto und/oder Forderungskonto gebucht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für das vorgerichtliche Mahnschreiben einen Überweisungsträger zu drucken, der dem Mahnschreiben beigefügt wird.
Das Übersendungsanschreiben kann mittels diverser Versandwege oder, sofern bereits ein spezifischer E-Mandantenpostweg in der Adresse hinterlegt ist, über eine universelle Schaltfläche per E-Brief, E-Mail oder WebAkte verschickt werden.