Mahnverfahren
Die folgende Zusammenfassung bietet Antworten auf praxisrelevante Fragen, die unseren Fachleuten für das Mahnverfahren häufig gestellt werden:
1. Einlesen von EDA-Nachrichten vom Mahngericht
Nachrichten eines Mahngerichts, die EDA-Dateien betreffen und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) empfangen werden, werden von der beA-Schnittstelle abgerufen, sofern der beA-Empfang im RA-MICRO Posteingang eingerichtet ist. Dabei erscheint die EDA-Datei des Mahngerichts nicht selbst im RA-MICRO Posteingang, sondern wird direkt in einem Verzeichnis zur Verarbeitung im RA-MICRO E-Mahnverfahren abgelegt. Der Anwender wird durch eine Mitteilung im RA-MICRO Posteingang über den Eingang neuer EDA-Dateien eines Mahngerichts informiert.
Zur Verarbeitung der Nachrichten sind diese über Mahnverfahren/E-Mahnverfahren/beA/Datei empfangen einzulesen.
2. Versenden von EDA-Dateien im Mahnverfahren
Sollen EDA-Dateien über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendet werden, ist die Option EDA per beA in den Einstellungen E-Mahnverfahren zu setzen.