Monatliche Grunddaten ändern

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Monatliche Grunddaten ändern


Kategorie: FIBU
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Allgemeines

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Lohnsteuer/Kirchensteuer

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Hier werden Kirchensteuersätze erfasst, die von den Bundesländern festgelegt werden, sowie die Grenze für die Pauschalversteuerung für geringfügig Beschäftigte.


1. Grenze Pauschalversteuerung:

Der Monatsbetrag wird eingegeben, bis zu dem eine Pauschalversteuerung für geringfügig Beschäftigte höchstens möglich ist. Wird dieser Betrag überschritten, macht RA-MICRO während der Gehaltsberechnung darauf aufmerksam. Vorgeschlagen wird dann die Möglichkeit, nach Steuerklasse 6 zu versteuern.

2. Kirchensteuersatz in %:

Der gültige Prozentsatz der Kirchensteuer wird eingegeben.

3. Kirchensteuer pauschal in %:

Der Kirchensteuersatz bei pauschaler Versteuerung wird eingegeben. Dieser im Vergleich zum normalen Kirchensteuersatz niedrigere Satz gilt nur, wenn von allen pauschal zu versteuernden Mitarbeitern Kirchensteuer erhoben wird. Sollen dagegen konfessionslose Mitarbeiter von der Kirchensteuer ausgenommen werden, gilt für eine Besteuerung nach §§ 40/40b EStG der normale Kirchensteuersatz.

4. Pauschale KSt Anteil EV in %:

Die Kirchensteuer, die sich nach der pauschal erhobenen Lohnsteuer berechnet, ist anteilig unter der evangelischen und römisch-katholischen Kirche aufzuteilen; diese Anteile sind je Bundesland verschieden. Für die evangelische Kirche wird der Anteil in Prozent angegeben, der Anteil für die römisch-katholische Kirche entspricht dem Rest, wird errechnet und nur angezeigt.

5. Pauschale KSt Anteil RK in %:

Die Kirchensteuer, die sich nach der pauschal erhobenen Lohnsteuer berechnet, ist anteilig unter der evangelischen und römisch-katholischen Kirche aufzuteilen; diese Anteile sind je Bundesland verschieden. Für die evangelische Kirche wird der Anteil in Prozent angegeben, der Anteil für die römisch-katholische Kirche entspricht dem Rest, wird errechnet und nur angezeigt.

6. Mindest-Kirchensteuer (monatlich):

In einigen Bundesländern ist der Abzug einer Mindestkirchensteuer vorgesehen; selbst dann, wenn sich aus dem Monatseinkommen nur einige Cent Kirchensteuer ergäben, muss dieser Mindestkirchensteuerbetrag abgeführt werden. Falls eine monatliche Mindestkirchensteuer zu zahlen ist, wird der Betrag hier eingegeben.

SV-Angaben

Monatliche GD SV.png

Hier können Grenzen, Faktoren und Beitragssätze für die Sozialversicherung erfasst werden. Die Werte müssen unbedingt zu jedem Jahreswechsel überprüft werden.

10. Jahresbeitragsbemessungsgrenze RV/AV:

Tragen Sie hier die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung ein. Beachten Sie unterschiedliche Werte für den Rechtskreis West und Ost. Eine Aufteilung auf die einzelnen Monate und ggf. Teillohnzahlungszeiträume wird automatisch vorgenommen.

Die Jahresbeitragsbemessungsgrundlage ist auch maßgebend für die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeiter und Auszubildende) und U2 (Zahlungen an die Mitarbeiterin aufgrund des Mutterschutzgesetzes).

11. Beitragssatz Rentenversicherung:

Geben Sie hier den vollen Beitragssatz für die Rentenversicherung ein. Die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Den Beitragsgruppenschlüssel für die Rentenversicherung tragen Sie in den → Mitarbeiterdaten auf dem Register SV ein.

12. Beitragssatz Arbeitslosenversicherung:

Der volle Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird eingetragen. Die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Der Beitragsgruppenschlüssel für die Arbeitslosenversicherung wird in den → Mitarbeiterdaten auf dem Register SV eingetragen.

13. Grenze Geringverdiener:

Die Geringverdienergrenze ist der Einkommensbetrag, bis zu dem der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen hat. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende. Es ist dann für die betroffenen Mitarbeiter in den → Mitarbeiterdaten, Karteikarte DÜVO in Zeile 101 Personengruppe:, 102 Auszubildende zu schlüsseln.

14. Beitragssatz Pflegeversicherung:

Der volle Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird eingetragen; die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Der Beitragsgruppenschlüssel für die Pflegeversicherung wird in den → Mitarbeiterdaten auf dem Register SV eingetragen.

Zu beachten sind auch die Hinweise zur Pflegeversicherung in Sachsen, Allgemeine Grunddaten unter Punkt 11. Alle Mitarbeiter in Sachsen tätig, Pflegeversicherung wird überwiegend von AN getragen.


71. Jahresbeitragsbemessungsgrenze KV/PV:
72. Faktor F für Berechnung in Gleitzone:
73. Durchschnittlicher allgemeiner Betragsatz der gesetzlichen Krankenversicherung:
74. Umlagesatz Insolvenzgeld:
75. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen