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Musterauskünfte RISER

Version vom 22. August 2018, 16:29 Uhr von DCamacho (Diskussion | Beiträge) (Was bedeutet "Adress-Status: Aktuell"?)

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Ergebnisse der EMA-Anfragen über den Kooperationspartner RISER

Was bedeutet "Adress-Status: Aktuell"?

Die Anschrift, die unter „Online-Melderegisterauskunft:“ angegeben ist, ist aktuell. Stimmt sie mit der angefragten Anschrift überein, so ist die Person noch immer unter alter Anschrift gemeldet. Wird unter „Online-Melderegisterauskunft“ eine andere Anschrift angegeben, so ist die Person innerhalb der Gemeinde dorthin verzogen und zur Zeit dort auch gemeldet.

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Was bedeutet "Adress-Status: Verzogen"?

Die angefragte Person ist nicht mehr unter der angefragten Anschrift gemeldet. Wenn unter „Online-Melderegisterauskunft:“ eine Anschrift angegeben ist, dann hat die angefragte Person diese beim Umzug so angegeben. Ob sie dort noch wohnhaft/gemeldet ist, muss beim dortigen Einwohnermeldeamt angefragt werden. Ist unter „Online-Melderegisterauskunft:“ keine Anschrift angegeben, so hat die gesuchte Person sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet ohne eine Umzugsanschrift anzugeben.

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Was bedeutet "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden"?

Hierbei handelt es sich um die sogenannte „neutrale Auskunft“. Diese wird in den folgenden Fällen erteilt:

  • Die Person konnte automatisiert nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden.

Das kommt vor, wenn unter dem angefragten Namen niemand oder mehrere Personen gefunden werden. Wenn mehrere Personen gefunden wurden und es nicht möglich ist, sicherzustellen welche gemeint ist, kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden. Darum sollte unbedingt ein Geburtsdatum angegeben werden, wenn ein solches bekannt ist!

  • Für die angefragte Person besteht ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG. Wie das Einwohnermeldeamt in solchen Fällen verfährt, warum solche Auskünfte zum Teil sehr spät erteilt werden und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

Was bedeutet "Die betroffene Person wurde durch die automatische Suche im Adressregister nicht oder nicht eindeutig identifiziert. Es werden keine Daten übermittelt"?

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  • Die Person konnte automatisiert nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden.nicht_identifiziert

Das kommt vor, wenn unter dem angefragten Namen niemand oder mehrere Leute gefunden werden. Wenn mehrere Leute gefunden wurden und es nicht möglich ist, sicherzustellen welche Person gemeint ist, kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden.

  • Die Person konnte im Melderegister automatisiert nicht ermittelt werden.
  • Für die angefragte Person besteht ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG.

In diesen Fällen informiert das Einwohnermeldeamt die angefragte Person über die Anfrage und fragt, ob Gründe der Auskunft entgegenstehen. Wenn die angefragte Person mit der Beauskunftung nicht einverstanden ist, muss das Einwohnermeldeamt die Interessen des Anfragers gegen die Interessen der angefragten Person abwägen. Sollte es beschließen, keine Auskunft zu erteilen, erhält der Anfrager eine sogenannte „neutrale Auskunft“. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, das berechtigte Interesse nachzuweisen. Nutzen Sie dafür bitte im EMA-Auftragsformular die erweiterte EMA-Anfrage im Punkt „weitere Adressrecherchen“. Sie erhalten über die erweiterte Anfrage auch Daten, die Sie mit Hilfe der normalen EMA-Anfrage nicht bekommen. Markieren Sie bitte mindestens eine erweiterte Information und klicken abschließend auf „Auftrag erteilen“. Weiterführende Informationen erhalten Sie ___hier___.