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Version vom 14:15, 12. Jun. 2017 von Ge.Wa
Nachermittlung amtliche Auskunftssperre: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | rect 126 107 230 127 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Akte|Hier wird die Aktennummer vorgeschlagen, die beim Start der ''Supercheck Ermittlungen'' eingegeben wurde. Bei Bedarf kann hier eine Änderung vorgenommen werden.]] | |
+ | rect 230 107 251 126 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktennotiz|Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.]] | ||
+ | rect 251 107 273 127 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktenverlauf|Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.]] | ||
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==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ||
==Weitere Funktionen und Erklärungen== | ==Weitere Funktionen und Erklärungen== |
Version vom 12. Juni 2017, 14:26 Uhr
Allgemeines
Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:
Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.
Schritt 2: Im Bereich Anfrageoptionen die gewünschte Ermittlungsart wählen.
Schritt 3: Einen Ermittlungsgrund wählen.
Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des A-Postfachs gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.
Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.