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Nachermittlung amtliche Auskunftssperre: Unterschied zwischen den Versionen
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rect 251 107 273 127 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktenverlauf|Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.]] | rect 251 107 273 127 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktenverlauf|Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.]] | ||
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Version vom 12. Juni 2017, 14:29 Uhr
Allgemeines
Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:
Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.
Schritt 2: Im Bereich Anfrageoptionen die gewünschte Ermittlungsart wählen.
Schritt 3: Einen Ermittlungsgrund wählen.
Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des E-Ausgangsfachs gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.
Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.