Nachermittlung amtliche Auskunftssperre: Unterschied zwischen den Versionen

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Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:
 
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Schritt 1: Im Bereich ''Angefragte Adresse'' eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.
  
 
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Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Schritt 3: Einen Ermittlungsgrund wählen.
 
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Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche  wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des ''E-Ausgangsfachs'' gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.
 
 
Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche  wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des A-Postfachs gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.
 
 
 
 
  
 
Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.
 
Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.
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rect 230 107 251 126 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktennotiz|Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.]]
 
rect 230 107 251 126 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktennotiz|Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.]]
 
rect 251 107 273 127 [[Nachermittlung_amtliche_Auskunftssperre#Aktenverlauf|Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.]]
 
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Version vom 12. Juni 2017, 14:29 Uhr

Allgemeines

Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:

Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.

Schritt 2: Im Bereich Anfrageoptionen die gewünschte Ermittlungsart wählen.

Schritt 3: Einen Ermittlungsgrund wählen.

Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des E-Ausgangsfachs gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.

Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.

Hier wird die Aktennummer vorgeschlagen, die beim Start der ''Supercheck Ermittlungen'' eingegeben wurde. Bei Bedarf kann hier eine Änderung vorgenommen werden.Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.An dieser Stelle werden die Adressdaten angezeigt, zu denen eine Anfrage durchgeführt werden soll.Nachermittlung Amtliche Auskunftssperre.png

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Weitere Funktionen und Erklärungen