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Version vom 14:15, 12. Jun. 2017 von Ge.Wa
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Nachermittlung amtliche Auskunftssperre
Version vom 12. Juni 2017, 14:15 Uhr von GWachtendorf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Allgemeines== Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO: Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespe…“)
Allgemeines
Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:
Schritt 1: Im Bereich Angefragte Adresse eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.
Schritt 2: Im Bereich Anfrageoptionen die gewünschte Ermittlungsart wählen.
Schritt 3: Einen Ermittlungsgrund wählen.
Schritt 4: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang des A-Postfachs gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.
Schritt 5: Den Nachweis des berechtigten Interesses per Telefax an 06086 3988-59 (weitere Details siehe unten) senden.