Du betrachtest eine alte Version der Seite. Zur neuesten Version gehen.
Nachricht vom Gericht einlesen: Unterschied zwischen den Versionen
TKähne (Diskussion | Beiträge) (→Allgemeines) |
TKähne (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren/Neu/Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras/Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden. | Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren/Neu/Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras/Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden. | ||
+ | |||
+ | Abhängig von der in den → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren_(Einstellungen)_-_Drucken Einstellungen/Karteikarte Drucken] gewählten Ausgabe, werden die Nachrichten des Mahngerichts gedruckt, in eine Briefdatei ausgegeben oder in die E-Akte gespeichert. Bestimmte Nachrichtenarten können durch entsprechende Festlegungen von der Ausgabe ausgeschlossen werden. | ||
+ | |||
+ | |||
==Funktionen in der Toolbar== | ==Funktionen in der Toolbar== |
Version vom 1. Juni 2017, 11:15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Datei:Nachricht wurde gelesen.png
Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren/Neu/Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras/Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden.
Abhängig von der in den → Einstellungen/Karteikarte Drucken gewählten Ausgabe, werden die Nachrichten des Mahngerichts gedruckt, in eine Briefdatei ausgegeben oder in die E-Akte gespeichert. Bestimmte Nachrichtenarten können durch entsprechende Festlegungen von der Ausgabe ausgeschlossen werden.