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Nachricht vom Gericht einlesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Juni 2017, 11:03 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren, Neu, Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras, Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden.
Nachrichten des Mahngerichts werden nur im Ausbaugrad 31 oder 127 an den Antragsteller bei entsprechender Lizenzierung übermittelt