Nachricht vom Gericht einlesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Enthalten die Nachrichten vom Gericht Änderungen einer oder mehrerer Adressen der Beteiligten, wird die Eingabemaske → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Mitgeteilte_Änderungen_in_die_RA-MICRO_Adresse_übernehmen Mitgeteilte Änderungen in die RA-MICRO Adresse übernehmen?] aufgerufen, um die Änderung in die RA-MICRO Adresse zu übernehmen. Eine Liste der geänderten Adressen wird sodann gedruckt. | Enthalten die Nachrichten vom Gericht Änderungen einer oder mehrerer Adressen der Beteiligten, wird die Eingabemaske → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Mitgeteilte_Änderungen_in_die_RA-MICRO_Adresse_übernehmen Mitgeteilte Änderungen in die RA-MICRO Adresse übernehmen?] aufgerufen, um die Änderung in die RA-MICRO Adresse zu übernehmen. Eine Liste der geänderten Adressen wird sodann gedruckt. | ||
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Version vom 1. Juni 2017, 11:34 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Datei:Nachricht wurde gelesen.png
Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren/Neu/Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras/Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden.
Abhängig von der in den → Einstellungen/Karteikarte Drucken gewählten Ausgabe, werden die Nachrichten des Mahngerichts gedruckt, in eine Briefdatei ausgegeben oder in die E-Akte gespeichert. Bestimmte Nachrichtenarten können durch entsprechende Festlegungen von der Ausgabe ausgeschlossen werden.
Enthalten die Nachrichten vom Gericht Änderungen einer oder mehrerer Adressen der Beteiligten, wird die Eingabemaske → Mitgeteilte Änderungen in die RA-MICRO Adresse übernehmen? aufgerufen, um die Änderung in die RA-MICRO Adresse zu übernehmen. Eine Liste der geänderten Adressen wird sodann gedruckt.