Nachricht vom Gericht einlesen: Unterschied zwischen den Versionen

(Allgemeines)
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Der bisherige Eintrag bei Forderung/Titel wird entfernt.
 
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Für jede eingelesene Nachricht vom Mahngericht wird eine Sicherungsdatei gespeichert. Eine eingelesene Nachricht vom Mahngericht kann über das Menü Extras rarr; [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Nachricht_noch_einmal_einlesen Nachricht noch einmal einlesen] in E-Mahnverfahren erneut eingelesen werden.
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Für jede eingelesene Nachricht vom Mahngericht wird eine Sicherungsdatei gespeichert. Eine eingelesene Nachricht vom Mahngericht kann über das Menü Extras → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Nachricht_noch_einmal_einlesen Nachricht noch einmal einlesen] in E-Mahnverfahren erneut eingelesen werden.
  
 
==Funktionen in der Toolbar==
 
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Version vom 1. Juni 2017, 11:41 Uhr

Allgemeines

Datei:Nachricht wurde gelesen.png

Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren/Neu/Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras/Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden.

Abhängig von der in den → Einstellungen/Karteikarte Drucken gewählten Ausgabe, werden die Nachrichten des Mahngerichts gedruckt, in eine Briefdatei ausgegeben oder in die E-Akte gespeichert. Bestimmte Nachrichtenarten können durch entsprechende Festlegungen von der Ausgabe ausgeschlossen werden.

Enthalten die Nachrichten vom Gericht Änderungen einer oder mehrerer Adressen der Beteiligten, wird die Eingabemaske → Mitgeteilte Änderungen in die RA-MICRO Adresse übernehmen? aufgerufen, um die Änderung in die RA-MICRO Adresse zu übernehmen. Eine Liste der geänderten Adressen wird sodann gedruckt.

Die in dem Forderungskonto gebuchten Kosten des Mahnverfahrens

  • RA-Gebühren MB
  • Gerichtskosten MB
  • RA-Gebühren VB

werden beim Einlesen einer Kostennachricht des Mahngerichts zum Vollstreckungsbescheid automatisch gelöscht und als festgesetzte, mit 5 %-Punkten über dem Basiszins verzinsliche Kosten gebucht. Das Datum des Zinsbeginn entspricht dem Erlassdatum des Vollstreckungsbescheides.

Anhand der Kostennachricht zum VB wird die Bezeichnung Forderung/Titel in den Stammdaten des Forderungskontos geändert. Dort wird eingetragen: Vollstreckungsbescheid des AG [Gericht] vom [mitgeteiltes Erlassdatum des VB] zum AZ [mitgeteilte Gegnernummer], z. B. Vollstreckungsbescheid des AG Wedding vom 27.07.2010 zum AZ 3404/010 HM.

Der bisherige Eintrag bei Forderung/Titel wird entfernt.

Für jede eingelesene Nachricht vom Mahngericht wird eine Sicherungsdatei gespeichert. Eine eingelesene Nachricht vom Mahngericht kann über das Menü Extras → Nachricht noch einmal einlesen in E-Mahnverfahren erneut eingelesen werden.

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