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Nachricht vom Gericht einlesen

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Diese Eingabemaske erscheint, wenn in E-Mahnverfahren, Neu, Nachricht vom Gericht einlesen oder Extras, Nachricht noch einmal einlesen gewählt wurde. Nach Bestätigung der aufgezeigten Nachricht kann diese hierüber eingelesen und verarbeitet werden.


Nachrichten des Mahngerichts werden nur im Ausbaugrad 31 oder 127 an den Antragsteller bei entsprechender Lizenzierung übermittelt

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