Formular RVG-Freiheitsentziehung

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Formular RVG-Freiheitsentziehung


Kategorie: Gebühren
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Allgemeines

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen. Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden. Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden. Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen. Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse geflossen sind. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.Dient der Erfassung der Vorschuss-Summe und der Zahlungen, die vom Mandanten bezogen wurden. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.Öffnet das Fenster KostenerfassungSchließt das Fenster ohne zu SpeichernGebühren Formular Freiheitsentziehung Stammdaten.png

Diese Programmfunktion unterstützt beim Ausfüllen des PKH-Formulars - Freiheitsentziehung.

In diesem ersten Arbeitsschritt sind insbesondere das Rubrum sowie diejenigen Beträge zu erfassen, die auf den Vergütungsanspruch anzurechnen sind.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.

Empfänger

Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen.

Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.

Anzahl Auftraggber

Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.

Gebührentabelle

Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden.

Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.

An das

Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.

zu Geschäfts-Nr.

Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden.

Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.

in dem

Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.

gegen

Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen.

Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.

Gebühren für Beratungshilfe

Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse geflossen sind. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.

Davon anzurechnender Betrag

Dient der Erfassung der Vorschuss-Summe und der Zahlungen, die vom Mandanten bezogen wurden. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

Z Weiter Schrift.png

Öffnet das Fenster Kostenerfassung.

Abbruch und Schließen

Z Abbruch Schrift.png

Schließt das Fenster ohne zu Speichern.