Formular RVG-Pflichtverteidiger

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Formular RVG-Pflichtverteidiger


Kategorie: Gebühren
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Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen. Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden. Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden. Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen. Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.Diese Zeilen sind für einen kurzen Tätigkeitsbericht vorgesehen.Ermöglicht die Erfassung eines Zeitraums, in dem sich der Beschuldigte z. B. in Untersuchungshaft befand.Dient der Erfassung der Summe an Vorschüssen und Zahlungen des Mandanten. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse bezogen wurden. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.Dient der Eingabe der bereits erstatteten Beratungshilfe-Gebühren aus VV 2501, 2503 RVG.Hier kann der Betrag gewählt werden, der für die Berechnung der PKH-Gebühren vom erfassten Betrag für die Beratungshilfetätigkeit (oben) angerechnet werden soll. Neben der Auswahl eines vorgeschlagenen Betrages unter Berücksichtigung der Auftraggeberanzahl ist die individuelle Eingabe des Anrechnungsbetrages möglich. Sollte der hier gewählte Betrag größer sein als der oben erfasste, wird von RA-MICRO darauf hingewiesen.Hier ist der Gebührenbetrag gemäß Nr. 4100 bzw. 5100 VV RVG einzugeben, der bereits bezogen wurde. Gemäß Nr. 4100 II VV RVG wird dieser auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.Öffnet das Fenster KostenerfassungSchließt das Fenster ohne zu SpeichernGebühren Formular RVG Pflichtverteidiger Stammdaten.png

Diese Programmfunktion unterstützt beim Ausfüllen des PKH-Formulars für Pflichtverteidiger.

In diesem ersten Arbeitsschritt sind insbesondere das Rubrum sowie diejenigen Beträge zu erfassen, die auf den Vergütungsanspruch anzurechnen sind.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.

Empfänger

Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen.

Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.

Anzahl Auftraggber

Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.

Gebührentabelle

Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden.

Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.

An das

Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.

zu Geschäfts-Nr.

Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden.

Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.

in der

Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.

gegen

Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen.

Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.

meine Tätigkeit bestand in

Diese Zeilen sind für einen kurzen Tätigkeitsbericht vorgesehen.

der Beschuldigte befand sich von/bis nicht auf freiem Fuß

Ermöglicht die Erfassung eines Zeitraums, in dem sich der Beschuldigte z. B. in Untersuchungshaft befand.

Vorschüsse u. sonstige Zahlungen(§ 58 RVG) habe ich in Höhe von erhalten

Dient der Erfassung der Summe an Vorschüssen und Zahlungen des Mandanten. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.

Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) in Höhe von erhalten

Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse bezogen wurden. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.

Gebühren für Beratungshilfe habe ich in Höhe von erhalten

Dient der Eingabe der bereits erstatteten Beratungshilfe-Gebühren aus VV 2501, 2503 RVG.

Davon anzurechnender Betrag

Hier kann der Betrag gewählt werden, der für die Berechnung der PKH-Gebühren vom erfassten Betrag für die Beratungshilfetätigkeit (oben) angerechnet werden soll. Neben der Auswahl eines vorgeschlagenen Betrages unter Berücksichtigung der Auftraggeberanzahl ist die individuelle Eingabe des Anrechnungsbetrages möglich. Sollte der hier gewählte Betrag größer sein als der oben erfasste, wird von RA-MICRO darauf hingewiesen.

in vorangegangenem Straf/-Bußgeldverfahren für diesselbe handlung oder Tat ist die Gebühr 4100/5100 in Höhe von entstanden

Hier ist der Gebührenbetrag gemäß Nr. 4100 bzw. 5100 VV RVG einzugeben, der bereits bezogen wurde. Gemäß Nr. 4100 II VV RVG wird dieser auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

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Öffnet das Fenster Kostenerfassung.

Abbruch und Schließen

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