Formular RVG Standard

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Formular RVG Standard


Kategorie: Gebühren
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Allgemeines

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen. Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden. Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden. Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen. Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.Dient der Erfassung der Summe an Vorschüssen und Zahlungen des Mandanten. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse bezogen wurden. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.Dient der Eingabe der bereits erstatteten Beratungshilfe-Gebühren aus VV 2501, 2503 RVG.Hier kann der Betrag gewählt werden, der für die Berechnung der PKH-Gebühren vom erfassten Betrag für die Beratungshilfetätigkeit (oben) angerechnet werden soll. Neben der Auswahl eines vorgeschlagenen Betrages unter Berücksichtigung der Auftraggeberanzahl ist die individuelle Eingabe des Anrechnungsbetrages möglich. Sollte der hier gewählte Betrag größer sein als der oben erfasste, wird von RA-MICRO darauf hingewiesen.Lag der außergerichtlich erhaltenen Geschäftsgebühr ein abweichender Gegenstandswert zugrunde, ist diese Option zu wählen. Angaben zum abweichenden Wert können über das Taschenrechnersymbol erfasst werden.Wurde für eine vorausgegangene außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 f. VV RVG bezogen, soll der Erstattungsantrag hierzu Angaben erhalten. Die Angaben sind nur erforderlich, wenn eine entsprechende Zahlung tatsächlich zugeflossen ist. Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 f. VV RVG tatsächlich zugeflossen, ist der Nettobetrag (ohne Auslagen und Umsatzsteuer) der erhaltenen Zahlung einzugeben. Soweit die Höhe der Gebühr durch Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG beeinflusst wird, berücksichtigt RA-MICRO dies automatisch.Bei Wahl dieser Option dürfen bei der Abrechnung nur die während der Beiordnung konkret angefallenen Auslagen in Ansatz gebracht werden.Diese Wahl ist bei Beiordnung nach §§ 138 bzw. 270 FamFG oder Bestellung gem. § 67 a Abs. 1 S. 1 VwGO zu treffen, da § 45 RVG nur dann gilt, wenn sich der Antragsgegner mit der Zahlung der geschuldeten Wahlanwaltsgebühren in Verzug befindet.Öffnet das Fenster KostenerfassungSchließt das Fenster ohne zu SpeichernGebühren Formular RVG Standard Stammdaten.png

Diese Programmfunktion unterstützt beim Ausfüllen von Standard-PKH-Formularen.

Im ersten Arbeitsschritt sind insbesondere das Rubrum sowie diejenigen Beträge zu erfassen, die auf den Vergütungsanspruch anzurechnen sind.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.

Empfänger

Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen.

Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.

Anzahl Auftraggber

Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.

Gebührentabelle

Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden.

Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.

An das

Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.

zu Geschäfts-Nr.

Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden.

Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.

in dem

Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.

gegen

Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen.

Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.

Vorschüsse u. sonstige Zahlungen(§ 58 RVG) habe ich in Höhe von erhalten

Dient der Erfassung der Summe an Vorschüssen und Zahlungen des Mandanten. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.

Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) in Höhe von erhalten

Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse bezogen wurden. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.

Gebühren für Beratungshilfe habe ich in Höhe von erhalten

Dient der Eingabe der bereits erstatteten Beratungshilfe-Gebühren aus VV 2501, 2503 RVG.

Davon anzurechnender Betrag

Hier kann der Betrag gewählt werden, der für die Berechnung der PKH-Gebühren vom erfassten Betrag für die Beratungshilfetätigkeit (oben) angerechnet werden soll. Neben der Auswahl eines vorgeschlagenen Betrages unter Berücksichtigung der Auftraggeberanzahl ist die individuelle Eingabe des Anrechnungsbetrages möglich. Sollte der hier gewählte Betrag größer sein als der oben erfasste, wird von RA-MICRO darauf hingewiesen.

(z kaestchen.gif eines Teils)

Lag der außergerichtlich erhaltenen Geschäftsgebühr ein abweichender Gegenstandswert zugrunde, ist diese Option zu wählen. Angaben zum abweichenden Wert können über das Taschenrechnersymbol erfasst werden.

Für eine außergerichtliche Vertretung desselben Gegenstandes habe ich eine Geschäftsgebühr gem. 2300-2303 bzw. 2400-2403 erhalten/nicht erhalten

Wurde für eine vorausgegangene außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 f. VV RVG bezogen, soll der Erstattungsantrag hierzu Angaben erhalten. Die Angaben sind nur erforderlich, wenn eine entsprechende Zahlung tatsächlich zugeflossen ist.

Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 f. VV RVG tatsächlich zugeflossen, ist der Nettobetrag (ohne Auslagen und Umsatzsteuer) der erhaltenen Zahlung einzugeben. Soweit die Höhe der Gebühr durch Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG beeinflusst wird, berücksichtigt RA-MICRO dies automatisch.

Soweit Einzelberechnung

Bei Wahl dieser Option dürfen bei der Abrechnung nur die während der Beiordnung konkret angefallenen Auslagen in Ansatz gebracht werden.

Ich versichere, dass sich der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet

Diese Wahl ist bei Beiordnung nach §§ 138 bzw. 270 FamFG oder Bestellung gem. § 67 a Abs. 1 S. 1 VwGO zu treffen, da § 45 RVG nur dann gilt, wenn sich der Antragsgegner mit der Zahlung der geschuldeten Wahlanwaltsgebühren in Verzug befindet.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

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Abbruch

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