RA-MICRO Online EMA-Anfrage: Unterschied zwischen den Versionen

(EMA-Anfrage über RISER)
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Die Bearbeitungszeit kann sich in seltenen Fällen verlängern, wenn die Anfrage durch das Meldeamt aus der elektronischen Datenverarbeitung herausgelöst wird. Das passiert, wenn sich Unklarheiten bezüglich der angefragten Person ergeben oder eine Auskunftssperre gem. [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/EMA-Anfragen_nach_Einf%C3%BChrung_des_Bundesmeldegesetztes#.C2.A7_51_BMG_-_Auskunftssperre § 51 BMG] / ein bedingter Sperrvermerk gem. [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/EMA-Anfragen_nach_Einf%C3%BChrung_des_Bundesmeldegesetztes#.C2.A7_52_BMG_-_Bedingter_Sperrvermerk § 52 BMG] eingetragen ist.
 
Die Bearbeitungszeit kann sich in seltenen Fällen verlängern, wenn die Anfrage durch das Meldeamt aus der elektronischen Datenverarbeitung herausgelöst wird. Das passiert, wenn sich Unklarheiten bezüglich der angefragten Person ergeben oder eine Auskunftssperre gem. [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/EMA-Anfragen_nach_Einf%C3%BChrung_des_Bundesmeldegesetztes#.C2.A7_51_BMG_-_Auskunftssperre § 51 BMG] / ein bedingter Sperrvermerk gem. [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/EMA-Anfragen_nach_Einf%C3%BChrung_des_Bundesmeldegesetztes#.C2.A7_52_BMG_-_Bedingter_Sperrvermerk § 52 BMG] eingetragen ist.
  
Musterauskünfte und Erklärung der Ergebnisse finden Sie [[Musterauskünfte RISER|hier]].
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Musterauskünfte und Erklärung der Ergebnisse finden Sie [[https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Musterausk%C3%BCnfte_RISER hier]].
  
 
Die Bearbeitungszeit der Online EMA‑Anfrage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bitte beachten Sie immer die Angaben im EMA-Auftragsformular.
 
Die Bearbeitungszeit der Online EMA‑Anfrage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bitte beachten Sie immer die Angaben im EMA-Auftragsformular.

Version vom 22. August 2018, 16:05 Uhr

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RA-MICRO Online EMA-Anfrage

Video: RA-MICRO Online EMA-Anfrage
Kategorie: Online Recherche
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Über den EMA Anfrage wird das EMA-Webformular aufgerufen. Hierüber sind Einwohnermeldeamtsanfragen an die angeschlossenen Meldebehörden möglich.

Über den Aufruf der EMA Anfrage über das Adressfenster - nach vorhierger Eingabe der Adresse der gesuchten Person - werden die eingelesenen Daten in das EMA-Formular übernommen. Fehlerträchtige Tipparbeiten sind nicht erforderlich.

EMA-Anfrage über RISER

Je nach Einwohnermeldeamt wird das Ergebnis hierbei sofort (Sofort EMA‑Anfrage über RISER, d.h. innerhalb weniger Minuten) oder innerhalb einiger Werktage elektronisch geliefert.

Die Bearbeitungszeit kann sich in seltenen Fällen verlängern, wenn die Anfrage durch das Meldeamt aus der elektronischen Datenverarbeitung herausgelöst wird. Das passiert, wenn sich Unklarheiten bezüglich der angefragten Person ergeben oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG / ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG eingetragen ist.

Musterauskünfte und Erklärung der Ergebnisse finden Sie [hier].

Die Bearbeitungszeit der Online EMA‑Anfrage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bitte beachten Sie immer die Angaben im EMA-Auftragsformular.

Bundesland durchschnittliche Bearbeitungszeit
Baden-Württemberg innerhalb von 10 Min.
Bayern innerhalb von 10 Min.
Berlin innerhalb von 10 Min.
Brandenburg einige Tage
Bremen innerhalb von 10 Min.
Hamburg einige Tage
Hessen innerhalb von 10 Min.
Mecklenburg-Vorpommern innerhalb von 10 Min.
Niedersachsen teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage
Nordrhein-Westfalen teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage
Rheinland-Pfalz einige Tage
Saarland einige Tage
Sachsen innerhalb von 10 Min.
Sachsen-Anhalt teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage
Schleswig-Holstein einige Tage
Thüringen einige tage

EMA-Anfrage über Regis24

Im EMA-Auftragsformular haben Sie zudem die Möglichkeit, eine erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage über unseren Kooperationspartner Regis24 zu machen. Bei der erweiterten Anfrage erhalten Sie zusätzliche Informationen, wie das Geburtsdatum, frühere Nachnamen, etc. Da Sie dafür Ihr berechtigtes Interesse nachweisen müssen, ist diese Art der Anfrage auch dann geeignet, wenn Sie vermuten, dass für die angefragte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk eingetragen ist, weil die Einwohnermeldeämter in diesen Fällen die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abwägen.

Bitte beachten Sie, dass die Einwohnermeldeämter nicht mehr dazu berechtigt sind, eine solche Auskunftssperre/einen solchen bedingten Sperrvermerk mitzuteilen. Stattdessen wird eine sogenannte „neutrale Auskunft“ erteilt, d.h. in Ihrem Ergebnis steht, dass die angefragte Person unbekannt sei bzw. nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Alternativ oder zusätzlich zur Online EMA-Anfrage kann ein Auftrag zur Adressermittlung online erteilt werden, dessen Ergebnis je nach Anbieter einige Tage später geliefert wird. Zur Auswahl stehen derzeit Supercheck und Adress Research.