RVG Berechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Auftraggeber===
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Dient der Erfassung der Auftraggeberanzahl. Das Programm errechnet dann automatisch die Erhöhung der Gebührenquote gemäß Nr. 1008 RVG.
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===Gebührentabelle===
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Ermöglicht die Wahl zwischen der Gebührentabelle nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz oder der nach altem Recht.
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===Nr. 7000 Nr. 1 RVG===
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Auslagekosten für die Vervielfältigung von Dokumenten können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden.
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===→ [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Dokumentenpauschale_gem%C3%A4%C3%9F_7000_Nr.1_VV_RVG Erfassen]===
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==Funktionen in der Abschlussleiste==
 
==Funktionen in der Abschlussleiste==

Version vom 17. Mai 2017, 13:53 Uhr

Hauptseite > Gebühren > RVG Berechnung

RVG Berechnung

Video: RVG Berechnung
Kategorie: Gebühren
Tastenkombination: TK RVG Berechnung.png
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Datei:RVG-Berechnungsfenster.png

Mit dieser Programmfunktion können Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG berechnet und, falls es gewünscht ist, auch direkt in das betreffende Aktenkonto und in die OP-Liste gebucht werden. Auch eine Übernahme der erstellten Rechnung in die Zwischenablage zur Weiterbearbeitung in Word oder der Kanzlei-Textverarbeitung ist möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rechnung zu drucken und die Tatbestände als Vorlage zu speichern. Die Programmfunktion kann auch mit der Tastenkombination altgr+b aufgerufen werden.

Funktionen in der Toolbar

Enwürfe/Vorlagen

Funktionen im Bearbeitungsbereich

KostO

Solange noch keine Tatbestände ausgewählt wurden, kann hier zum → KostO-Fenster gewechselt werden.

Auftraggeber

Dient der Erfassung der Auftraggeberanzahl. Das Programm errechnet dann automatisch die Erhöhung der Gebührenquote gemäß Nr. 1008 RVG.

Gebührentabelle

Ermöglicht die Wahl zwischen der Gebührentabelle nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz oder der nach altem Recht.

Nr. 7000 Nr. 1 RVG

Auslagekosten für die Vervielfältigung von Dokumenten können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden.

Erfassen

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen