Rechnung Fam Gebührenerfassung Zusatzkosten: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 32: Zeile 32:
 
Dient der pauschalen Kostenerfassung für Ablichtungen.
 
Dient der pauschalen Kostenerfassung für Ablichtungen.
  
1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenblatt Kostenblatt]] bereits einzelne Positionen erfasst sind. Durch Klick/Touch auf ERFASSEN können diese Positionen dann aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden.
+
1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenblatt Kostenblatt]] bereits einzelne Positionen erfasst sind. Durch Klick/Touch auf ERFASSEN [[Datei:DokpauschRVG klassisch.png]] können diese Positionen dann aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden.
  
 
2. Ablichtungen sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.
 
2. Ablichtungen sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.
Zeile 42: Zeile 42:
 
1. ''Ablichtungen'' sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.  
 
1. ''Ablichtungen'' sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.  
  
2. ''Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG)'' sollte gewählt werden, wenn unter → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenblatt Kostenblatt]] bereits einzelne Positionen erfasst wurden und diese in die Kostenrechnung übernommen werden sollen.
+
2. ''Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG)'' sollte gewählt werden, wenn unter → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenblatt Kostenblatt]] bereits einzelne Positionen erfasst wurden und diese in die Kostenrechnung übernommen werden sollen. Über Erfassen
  
  

Version vom 22. Mai 2017, 10:25 Uhr

Hauptseite > Gebühren > [[Gebühren Rechnung Fam Zusatzkosten]


Allgemeines

G28 Zusatzkosten.png

Zusatzkosten

Die für die Gebührenrechnung entstandenen Zusatzkosten und sonstigen Auslagen werden erfasst.


Funktionen im Bearbeitungsbereich

Übertrag der Gebührenpositionen

Post, Telekommunikationsentgelte

Dient der Auswahl der abzurechnenden Post- und Telekommunikationsentgelte.

1. Einzelberechnung (Nr. 7001 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter → Kostenblatt] bereits einzelne Positionen erfasst wurden. Durch Klick/Touch auf AUSWAHL Postauslagen 08.png können diese Positionen aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden.


2. Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG vom Programm berechnet werden soll.

Voreingestellt ist die jeweils günstigste Option: nämlich Einzelberechnung, wenn die bereits erfassten Auslagen mehr als 20 % der Gebühren (bzw. mehr als 20,- €) ausmachen und Pauschalsatz, wenn das Gegenteil der Fall ist.

3. freier Betrag sollte gewählt werden, wenn entweder keine Post- und Telekommunikationsentgelte abgerechnet werden oder aber ein bisher nicht erfasster Betrag in die Rechnung aufgenommmen werden soll. Im letztgenannten Fall kann der Betrag im obersten rechten Feld erfasst werden.

Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG)

Dient der pauschalen Kostenerfassung für Ablichtungen.

1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter → Kostenblatt] bereits einzelne Positionen erfasst sind. Durch Klick/Touch auf ERFASSEN DokpauschRVG klassisch.png können diese Positionen dann aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden.

2. Ablichtungen sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.

Ablichtungen/Anzahl

Dient der Einzelerfassung der Ablichtungskosten sowie der Erfassung der Ablichtungsanzahl.

1. Ablichtungen sollte gewählt werden, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.

2. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter → Kostenblatt] bereits einzelne Positionen erfasst wurden und diese in die Kostenrechnung übernommen werden sollen. Über Erfassen


Dient der Kostenerfassung für elektronisch gespeicherte Dateien.

Dazu kann unter IOCON ERFASSEN die Anzahl der elektronisch gespeicherten Dateien erfasst werden. Die entsprechenden Pauschalkosten werden automatisch berechnet und in das rechte Feld dieser Zeile eingelesen.





Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen